Wie die Gemeinde Fislisbach informiert, erhalten Hundebesitzer Anfang Mai die Rechnungen für die Hundesteuer 2023 wiederum per Post.
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Hund und Besitzerin. - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv
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Bisherige Hundebesitzer, welche seit dem vergangenen Jahr keinen Hund mehr halten, werden um eine entsprechende Meldung an die Einwohnerdienste Fislisbach gebeten.

Ohne entsprechende Mitteilung werden die Rechnungen anfangs Mai 2023 verschickt.

Die Taxe beträgt 120 Franken pro Jahr und Hund und bezieht sich auf die Periode vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024.

Meldepflichten für Hunde

Personen, die einen Hund halten oder für länger als drei Monate übernehmen, haben die Registrierung des Hundes innert zehn Tagen seit Übernahme des Tieres auf den Einwohnerdiensten Fislisbach vorzunehmen.

Anzumelden sind Hunde, welche das Alter von drei Monaten erreicht haben. Hundebesitzer, welche ihren Hund noch nicht registriert haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen.

Zur Registrierung des Hundes ist eine Mitteilung an die Einwohnerdienste nötig, der Impfausweis/-pass des Hundes ist beizulegen.

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