Nutzungsplanung: Keine höheren Gebäude im Zentrum
Während der Auflage der Planungsentwürfe im Sommer 2025 gingen mehrere Einwendungen ein. Eine Folge: der Verzicht auf das Gebiet für höhere Gebäude «H1.A».

Nach einem intensiven vierjährigen Planungsprozess und dem Einwendungsverfahren, das im Sommer 2025 erfolgte, kann die revidierte Nutzungsplanung im Dezember dem Einwohnerrat unterbreitet werden.
Der Planungsentwurf wurde aufgrund des Einwendungsverfahrens punktuell angepasst. Die wesentlichste Änderung ist der Verzicht auf das Gebiet für höhere Gebäude im Zentrum (H1.A).
Aktuelle Anup schon über 20 Jahre alt
Die Allgemeinde Nutzungsplanung (Anup) besteht aus der Bau- und Nutzungsordnung sowie aus dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan. Sie ist bereits über 20 Jahre alt und braucht eine Aktualisierung.
In den vergangenen vier Jahren haben der Gemeinderat, die Planungskommission und die Verwaltung in einem intensiven Planungsprozess die Bestandteile überarbeitet und modernisiert.
Mitwirkung der Bevölkerung
Die Planungsentwürfe der Anup-Revision wurden während 60 Tagen öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt. Insgesamt machten 96 Personen und Organisationen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Die insgesamt 644 Einzelanträge betrafen im Wesentlichen die Themen Innenentwicklung Zentrumsplatz 2. Etappe (Weinkreisel), Grünflächenziffer, Veloabstellplätze und preisgünstiges Wohnen.
Der Gemeinderat hat sämtliche Mitwirkungseingaben mit den Anträgen sowie den Erwägungen und Entscheiden in einem Bericht festgehalten. Neben diversen untergeordneten Anpassungen, Korrekturen und Präzisierungen wurden folgende Anpassungen aufgrund der Mitwirkung vorgenommen:
Die Einzonung des Gebiets Fohrhölzli-Ost für Batteriespeicheranlagen, die Einführung eines Nutzungsbonus für preisgünstigen Wohnraum, die Einführung einer Pflicht zur Durchführung eines qualifizierten Verfahrens bei höheren Gebäuden sowie die Reduktion des Perimeters für Gestaltungspläne im Gebiet Bettlere/Wynere und eine Vereinfachung der Übergangsbestimmungen.
Kantonale Vorprüfung
Der Planungsentwurf der Anup-Revision wurde dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung Raumentwicklung (ARE), zur kantonalen Vorprüfung unterbreitet.
Im Rahmen der Vorprüfung wird eine Planungsvorlage jeweils auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit hin überprüft.
Der abschliessende Vorprüfungsbericht attestiert der revidierten Anup insgesamt eine hohe Qualität. Er enthält zwölf Vorbehalte. Der Umgang des Gemeinderats mit diesen Vorbehalten ist ebenfalls Bestandteil der Auflage.
Einwendungsverfahren
Die Planungsentwürfe lagen im Sommer 2025 während 30 Tagen öffentlich zur Einwendung auf. Insgesamt gingen 59 Einwendungen zu 19 verschiedenen Themen ein. Zwei Einwendungen wurden zurückgezogen; zwei Einwendungen wurden gutgeheissen; drei weitere Einwendungen teilweise. Die restlichen Einwendungen hat der Gemeinderat abgewiesen, sofern er darauf eingetreten ist.
Die wesentlichste Änderung aufgrund des Einwendungsverfahrens ist der Verzicht auf das Gebiet für höhere Gebäude «H1.A». Erfahrungen mit Innenentwicklungsprojekten aus anderen Gemeinden zeigen klar, dass eine Innenentwicklung nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie sowohl von der breiten Bevölkerung als auch von der Nachbarschaft unterstützt wird.
Andernfalls muss damit gerechnet werden, dass Innenentwicklungsprojekte durch Rechtsmittelverfahren über Jahre verzögert werden. Dies liegt nicht im Interesse der Gemeinde, da insbesondere die zweite Etappe des Zentrumsplatzes nach Inkraftsetzung der ANUP-Revision zügig an die Hand genommen werden soll.
Die Innenentwicklung ist in Wettingen damit aber nicht infrage gestellt, denn am Weinkreisel können auch in Zukunft – wie bereits heute – höhere Gebäude bis zu 33,1 Metern errichtet werden, sofern die qualitativen Anforderungen erfüllt sind. Zudem sind mit der Anup-Revision weitere Aufzonungen vorgesehen, womit bei Bedarf genügend Flächen an gut erschlossenen Lagen für die Innenentwicklung zur Verfügung stehen werden.
Wichtigste Änderungen der neuen Anup
Zu den wichtigsten Inhalten und Neuerungen zählt der Fokus auf der qualitativen Innenentwicklung. Dabei wurden spezifische Gebiete als Entwicklungsschwerpunkte definiert. Auch die Vorschriften für Arealüberbauungen wurden angepasst, damit eine gute Siedlungs- und Freiraumqualität geschaffen werden kann.
Zur Erhaltung des durchgrünten Ortsbilds werden die wesentlichen Eigenschaften der Gartenstadt gesichert und in den verschiedenen Quartieren unterschiedlich definiert werden. Auch im öffentlichen Raum werden Grundlagen für die Sicherung des Freiraumnetzes geschaffen.
Die in der Anup für die Erhaltung und Förderung des Wettinger Gartenstadt-Charakters neu vorgesehenen Massnahmen wie Einführung einer Grünflächenziffer, Pflicht zur Dachbegrünung, Sicherung von Bäumen, Liberalisierung der Pflanzabstände und anderes mehr wirken sich auch positiv auf die Biodiversität, die Hitzeminderung und das Regenwasser-Management aus.
Auch Baubegriffe werden angepasst
Weiter enthält das neue Regelwerk auch Vorschriften zum Einsatz von erneuerbarer Energie, Elektromobilität und verlangt ein Energiekonzept bei Arealüberbauungen.
Gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) sind alle Gemeinden des Kantons Aargau verpflichtet, ihre Baubegriffe an die IVHB und die kantonale Bauverordnung anzupassen.
Diese Vorgabe wird mit der Revision ebenfalls vollzogen.
Weiteres Vorgehen
Die Vorlage wird am 4. Dezember 2025 im Einwohnerrat behandelt. Nach der Rechtskraft des Einwohnerratsbeschlusses (30-tägige Referendumsfrist) wird die Revision der allgemeinen Nutzungsplanung dem Kanton zur Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Aargau unterbreitet.
Der Kanton hat im Rahmen des Genehmigungsprozesses von Nutzungsplanungen auch über die allfälligen Beschwerden von Einwendenden zu befinden. Deren 30-tägige Rechtsmittelfrist beginnt mit der Rechtskraft des Einwohnerratsbeschlusses zu laufen.
Fazit des Gemeinderats
Mit der Behandlung im Einwohnerrat endet ein mehrjähriger Planungsprozess. Mit der gesamtrevidierten Allgemeinen Nutzungsplanung (Anup) werden die zentralen Handlungsanweisungen des REL in allgemeinverbindliche Vorschriften (Bau- und Nutzungsordnung, BNO) und Pläne (Bauzonenplan, Kulturlandplan) übersetzt.
Die Gemeinde Wettingen wird sich auch in Zukunft verändern. Neuhinzugezogene werden in Wettingen ihren Lebensmittelpunkt finden, neue Betriebe werden sich in Wettingen niederlassen und Arbeitsplätze schaffen.
Mit der Anup wird diese Entwicklung in die gewünschten Bahnen gelenkt; sie wird an den «richtigen», dafür vorgesehenen Orten stattfinden.
Anup schaff Planungs- und Rechtssicherheit
Der Gemeinderat versteht Innenentwicklung als Chance zur Qualitätserhaltung und -förderung. Deshalb ist auch die Stärkung der Freiraumversorgung und des Gartenstadt-Charakters eine wichtige Aufgabe dieser Innenentwicklung. Die Anup bildet dafür die rechtliche Grundlage.
Die Anup schafft Planungs- und Rechtssicherheit. Mit der BNO als Teil der Anup werden für Bauwillige Anreize für qualitativ gutes Bauen geschaffen, das mit verbesserten Nutzungsmöglichkeiten belohnt wird.
Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Beteiligten aus Politik, Kommissionen sowie aus der Bevölkerung und der Verwaltung für die tatkräftige Mitarbeit und die Unterstützung dieser wichtigen Vorschriften.










