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Freudensteinwäldli: Stadt prüft Schutzmassnahmen

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Brugg lässt ein Gutachten erstellen, um über eine mögliche Unterschutzstellung des Freudensteinwäldlis unter Abwägung öffentlicher Interessen zu entscheiden.

Der Hexenplatz in Brugg ist eine Grillstelle, die bei Ausflüglern und Familien beliebt ist.
Der Hexenplatz in Brugg ist eine Grillstelle, die bei Ausflüglern und Familien beliebt ist. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Stadt Brugg berichtet, wurde im Frühjahr 2025 von privater Seite ein Antrag bei der Stadt eingereicht, der die Unterschutzstellung des Freudensteinwäldli beinhaltet. Des Weiteren wurde im Sommer 2025 das Freudensteinwäldli auf private Initiative instand gestellt.

Der Stadtrat gibt nun ein gartendenkmalpflegerisches Gutachten zum Freudensteinwäldli in Auftrag. Dieses wird nach den Vorgaben der Landesgruppe Schweiz des Internationalen Rats für Denkmäler und historische Stätten (Icomos Suisse) erstellt.

Nach Vorliegen des Gutachtens nimmt der Stadtrat eine umfassende Interessenabwägung vor, um über eine Unterschutzstellung entscheiden zu können. Neben den Erkenntnissen des Gutachtens berücksichtigt er auch weitere öffentliche Interessen – etwa die Bedeutung des Freudensteinwäldlis für Naherholung und Biodiversität.

Gesamtabwägung: Eigentum, Werterhalt und öffentliche Interessen

Da sich das Gebiet im Eigentum der Stadt befindet, fliessen auch der Werterhalt und die Erweiterung städtischer Liegenschaften inklusive Schulanlagen sowie mögliche finanzielle Mehrbelastungen durch Unterhalt und Instandsetzung in die Beurteilung ein.

Die Betrachtung sämtlicher Interessen ermöglicht dem Stadtrat die Grundlage für den Entscheid einer Unterschutzstellung des Freudensteinwäldlis.

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