Wettingen

Neue Nutzungsplanung stärkt Siedlungs- und Freiraumqualität

Gemeinde Wettingen
Gemeinde Wettingen

Baden,

Die Gemeinde Wettingen legt die revidierte Nutzungsplanung mit Fokus auf nachhaltige Innenentwicklung vom 31. Juli bis 29. August 2025 öffentlich auf.

Klosterhalbinsel Wettingen. - Bezirk Baden
Klosterhalbinsel Wettingen. - Bezirk Baden - Nau.ch / jpix

Nach einen intensiven vierjährigen Planungsprozess liegt die revidierte Allgemeine Nutzungsplanung ab 31. Juli 2025 öffentlich auf, teilt die Gemeinde Wettingen mit. Bis zum 29. August 2025 können Betroffene mit einem schutzwürdigen Interesse Einwendung erheben. Zur Klärung von Fragen bietet die Gemeinde Sprechstunden an.

Die Allgemeinde Nutzungsplanung (ANUP) besteht aus der Bau- und Nutzungsordnung sowie aus dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan. Sie ist bereits über 20 Jahre alt und braucht eine Aktualisierung. In den vergangenen vier Jahren haben der Gemeinderat, die Planungskommission und die Verwaltung in einem intensiven Planungsprozess die Bestandteile überarbeitet und modernisiert.

Zu den wichtigsten Inhalten und Neuerungen zählt der Fokus auf der qualitativen Innenentwicklung. Dabei wurden spezifische Gebiete als Entwicklungsschwerpunkte definiert. Auch die Vorschriften für Arealüberbauungen wurden angepasst, damit eine gute Siedlungs- und Freiraumqualität geschaffen werden kann.

Gartenstadt erhalten und weiterentwickeln

Die Gebiete entlang der Landstrasse zwischen dem Rabenkreisel (Staffelstrasse) und dem Weinkreisel (Alberich Zwyssig-Strasse) sowie weiter bis zum Rathauskreisel (Zentralstrasse) bilden das Zentrum der Gemeinde Wettingen. Sie sollen aufgewertet und gestärkt werden.

Zur Erhaltung des durchgrünten Ortsbilds werden die wesentlichen Eigenschaften der Gartenstadt gesichert und in den verschiedenen Quartieren unterschiedlich definiert werden. Auch im öffentlichen Raum werden Grundlagen für die Sicherung des Freiraumnetzes geschaffen.

Die in der ANUP für die Erhaltung und Förderung des Wettinger Gartenstadt-Charakters neu vorgesehenen Massnahmen wie Einführung einer Grünflächenziffer, Pflicht zur Dachbegrünung, Sicherung der Gewässerräume und von Bäumen, Liberalisierung der Pflanzabstände und mehr wirken sich auch positiv auf die Biodiversität, die Hitzeminderung und das Regenwasser-Management aus.

Weiter enthält das neue Regelwerk auf Vorschriften zum Einsatz von erneuerbarer Energie, Elektromobilität und verlangt ein Energiekonzept bei Arealüberbauungen.

Verbindliche Regeln für nachhaltige Entwicklung

Gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) sind alle Gemeinden des Kantons Aargau verpflichtet, ihre Baubegriffe an die IVHB und die kantonale Bauverordnung anzupassen. Diese Vorgabe wird mit der Revision ebenfalls vollzogen.

«Mit den neuen zukunftsorientierten Planungsgrundlagen wird die künftige Siedlungs- und Freiraumentwicklung ökologisch, nachhaltig und verlässlich festgelegt.», berichtet Roland Kuster, Gemeindeammann.

Mitwirkung der Bevölkerung

Die Planungsentwürfe der ANUP-Revision wurden während 60 Tagen (15. März bis 13. Mai 2024) öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt. Insgesamt machten 96 Personen und Organisationen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Die insgesamt 644 Einzelanträge betrafen im Wesentlichen die Themen Innenentwicklung Zentrumsplatz 2. Etappe (Weinkreisel), Grünflächenziffer, Veloabstellplätze und preisgünstiges wohnen. Der Gemeinderat hat sämtliche Mitwirkungseingaben mit den Anträgen sowie den Erwägungen und Entscheiden in einem Bericht festgehalten.

Der Bericht ist Bestandteil der Auflageakten. Sämtliche Mitwirkenden werden direkt angeschrieben und über das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens informiert.

Kantonale Vorprüfung

Der Planungsentwurf der ANUP-Revision wurde dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung Raumentwicklung (ARE), zur kantonalen Vorprüfung unterbreitet. Im Rahmen der Vorprüfung wird eine Planungsvorlage jeweils auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit hin überprüft.

Der abschliessende Vorprüfungsbericht attestiert der revidierten ANUP insgesamt eine hohe Qualität. Er enthält 12 Vorbehalte. Der Umgang des Gemeinderats mit diesen Vorbehalten ist ebenfalls Bestandteil der Auflage.

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