In Baden gelten neue Regelungen zur Raumbenutzung im Trafo
Wie die Stadt Baden berichtet, wurde die Subventionierung von Vereinsanlässen im Grand Casino und im Trafo Baden aufgehoben.

Seit Anfang 2022 gilt eine Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Baden und der Trafo Baden Betriebs AG.
Berechtigte Nutzer können die Räumlichkeiten im Trafo-Komplex im Rahmen der Vereinbarung zu Sonderkonditionen nutzen.
Die bisher bestehende Verordnung über die Subventionierung von Vereinsanlässen im Grand Casino und im Trafo Baden wurde nun in diesem Zusammenhang aufgehoben.
Leistungsvereinbarung trat am 1. Januar 2022 in Kraft
Der Einwohnerrat nahm an der Sitzung vom 26. Oktober 2021 die Leistungsvereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde Baden und der Trafo Baden Betriebs AG (TBB) betreffend Betrieb des Begegnungszentrums Trafo Baden zur Kenntnis.
Die Leistungsvereinbarung trat am 1. Januar 2022 in Kraft.
Sie ist erstmals bis 31. Dezember 2023 und anschliessend bis 31. Dezember 2025 befristet (Laufzeit jeweils zwei Jahre).
Laufzeit als Testphase
Diese Laufzeit ist als Testphase von zweimal zwei Jahren zu verstehen.
Sie soll beiden Vertragsparteien ermöglichen zu prüfen, ob die Leistungen vereinbarungsgemäss umgesetzt werden können.
Mit Inkrafttreten der Leistungsvereinbarung haben Berechtigte seit dem 1. Januar 2022 die Möglichkeit, Räumlichkeiten im Trafo-Komplex zu Sonderkonditionen zu nutzen.
Aufhebung der Subventionsverordnung zu Vereinsanlässen
Der Stadtrat hat im Hinblick auf die bestehenden Sonderkonditionen mit Entscheid vom 5. Dezember 2022 die bisher geltende Verordnung über die Subventionierung von Vereinsanlässen im Grand Casino und im Trafo Baden (vom 24. November 2014) aufgehoben.
Die nach dieser Verordnung einzelnen Vereinen zugesicherten Beiträge für das Jahr 2023 sind gesichert.