Wie die Gemeinde Birmenstorf mitteilt, sind alle Vermieter verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden.
Birmenstorf
Birmenstorf. - Wikimedia Commons / Badener
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Die Einwohnerdienste rufen in Erinnerung, dass Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinander folgenden Monaten oder drei Monate innerhalb eines Jahres eine Unterkunft bieten, gemäss Register- und Meldegesetz verpflichtet sind, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Gemeindekanzlei zu melden.

Meldepflichtig sind auch Wohnungsumzüge innerhalb eines Gebäudes.

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Birmenstorf (AG)