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Fislisbach verlängert die Frist für Wahlvorschläge um fünf Tage

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Wie die Gemeinde Fislisbach berichtet, sind Wahlvorschläge für die Finanzkommission bis am Montag, 18. Oktober 2021, bei der Gemeindekanzlei nachzureichen.

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Für die Finanzkommission konnte der vakante Sitz im ersten Wahlgang vom 26. September 2021 nicht besetzt werden. Für den 2. Wahlgang der Gesamterneuerungswahl der Amtsperiode 2022/25 für die Finanzkommission wurde nur eine Kandidatin fristgerecht angemeldet.

Da nicht mehr Kandidaten als die Anzahl der zu vergebenden Sitze vorgeschlagen sind, ist eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen, seit Publikation, d.h. bis am Montag, 18. Oktober 2021, 12 Uhr, einzureichen.

Das Anmeldeformular für den zweiten Wahlgang ist auf der Homepage der Gemeinde zu finden. Gehen innerhalb der Frist von fünf Tagen keine weiteren Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Kandidatin von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

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