Wie die Gemeinde Fislisbach schreibt, sind Aargauer Gemeinden verpflichtet, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, und bittet um die Mithilfe der Bevölkerung.
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Die Schweiz hat derzeit die höchste Anzahl an regulären Asylgesuchen seit der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015/16.

Bis Ende Jahr rechnet das Staatssekretariat für Migration mit rund 24'000 Asylgesuchen.

Der Bund hat aufgrund von Kapazitätsengpässen den Notartikel aktiviert und weist den Kantonen mit verkürzter Frist Personen zu, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden.

Zusätzlich werden dem Kanton täglich neue Personen der Ukraine mit Schutzstatus zugewiesen.

Die Aargauer Gemeinden wurden verpflichtet

Es ist absehbar, dass die kantonalen Unterkünfte bald belegt sein werden und zusätzliche Zuweisungen an die Gemeinden erfolgen.

Die Aargauer Gemeinden sind verpflichtet, die nötigen Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.

Der Gemeinderat Fislisbach ist auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, damit alle Asyl- und Schutzsuchenden untergebracht werden können.

Der Gemeinde werden bei Nichterfüllung 2700 Franken pro Monat in Rechnung gestellt

Wird die Aufnahmeverpflichtung durch die Gemeinden nicht erfüllt, wird der Gemeinde pro fehlendem Unterkunftsplatz ein Betrag von 90 Franken pro Tag, das heisst 2700 Franken pro Monat in Rechnung gestellt.

Die Bevölkerung wird gebeten, Unterbringungsmöglichkeiten (Mindestdauer drei Monate) der Gemeinde zu melden, falls Schutzsuchende in privaten Haushalten leer stehenden Wohnungen/Liegenschaften oder Mietwohnungen aufgenommen werden können.

Für die Unterkunftsmeldung steht auf der Gemeindewebsite ein Anmeldeformular zur Verfügung. Für Auskünfte steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

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