Entsorgungsgebühren in Fislisbach bleiben unverändert
Wie die Gemeinde Fislisbach berichtet, werden die Gebühren für die Abfall- und Grüngutbewirtschaftung trotz Mehrwertsteuererhöhung gleich bleiben.

Per 1. Januar 2024 werden schweizweit die Mehrwertsteuersätze von bisher 2,5 Prozent auf 2,6 Prozent für den Wasserverbrauch und von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent für alle anderen Dienstleistungen angehoben.
In Fislisbach bleiben die Gebühren für die Abfall- und Grüngutbewirtschaftung trotz der Mehrwertsteuererhöhung unverändert.
Ebenfalls werden die Verkaufspreise für die Kehrichtsäcke nicht angepasst.