Wie die Gemeinde Fislisbach informiert, ist für das Traktandum 6 der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2022 das Referendum zu Stande gekommen.
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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone
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Gegen den Beschluss des Traktandums 6 der Fislisbacher Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2022 wurde das Referendum ergriffen.

Das Traktandum 6 beinhaltet die Genehmigung der Krediterteilung über 584'000 Franken für den Ersatz der Wasserleitung in der Feldstrasse im Abschnitt Leematten-/Birmenstorferstrasse sowie die Sanierung der Strasse und Erweiterung des Gehweges.

Das Referendumsbegehren ist am 29. Juli 2022 mit 401 gültigen Unterschriften fristgerecht eingereicht worden. Insgesamt wurden 416 Unterschriften eingereicht, wovon 16 ungültig waren.

Die Urnenabstimmung ist am 12. März 2023

Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Stichtag (Hinterlegung des Fragebogens) auf 3’595. Die erforderliche Zahl der Unterschriften für das zustande kommen des Begehrens beträgt einen Zehntel oder 360. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. August 2022 festgestellt, dass das Referendum sowohl in materieller wie auch in formeller Hinsicht zu Stande gekommen ist. Die Urnenabstimmung findet am 12. März 2023 statt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach Veröffentlichung beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die amtliche Publikation war am 12. August 2022. Die Beschwerdeschrift hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Die restlichen Beschlüsse sind in Rechtskraft erwachsen

Die weiteren Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2022 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. Juni 2022 sind nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen.

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