Der Badener Stadtrat wird das «Badener Modell» bei Geschäftsmietern sowie bei kulturell oder für Veranstaltungen genutzten Flächen weiter anwenden.
Das Stadt- und Amtshaus in Baden.
Das Stadt- und Amtshaus in Baden. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen, die aus der Corona-Epidemie entstehen, will der Stadtrat mit weiteren Unterstützungsmassnahmen gewährleisten. Stadtammann Markus Schneider: «Es ist dem Stadtrat weiterhin ein grosses Anliegen, wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie für Betroffene abzufedern, soweit es unsere Möglichkeiten erlauben.»

Mit dem «Badener Modell» werden Gewerbetreibende sowie Mieterinnen und Mieter von kulturell genutzten Flächen unterstützt

Die Lancierung des sogenannten «Badener Modell» zur Unterstützung von lokalen Gewerbetreibenden im Mai dieses Jahres hat gezeigt, dass die wegen Umsatzeinbussen unterschiedlich und teilweise stark betroffenen Mieter mit diesem individuellen Ansatz und durch gezielte Massnahmen – in erster Linie Mietzinserlasse oder Reduktionen – eine wertvolle Unterstützung erhielten. Stadtrat Philippe Ramseier ist überzeugt: «Durch die Weiterführung des ‹Badener Modells› bis Ende Jahr wird es gelingen, Leerstände zu verhindern und das Gewerbe im Sinne der Wirtschaftlichkeit zu unterstützen.»

Das Modell berücksichtigt nach wie vor differenziert die individuelle Betroffenheit anhand der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die einzelnen Geschäftsmodelle und gilt, sofern keine anderslautende, übergeordnete und rechtlich zwingend anzuwendende Regelung von Bund oder Kanton folgt. Dem Stadtrat ist es wichtig, dass so weitere, über Jahre erfolgreich auf- und ausgebaute Angebote, trotz der unverschuldeten Krise, aufrechterhalten bleiben.

Mit diesem Unterstützungspaket soll der Einkaufs- und Begegnungsort Baden weiterhin konkurrenzfähig und lebendig bleiben. Das «Badener Modell» hilft Leerstände von Gewerbeflächen sowie neu Kultur- und Veranstaltungslokalen zu verhindern und ist dadurch mittel- bis langfristig betrachtet eine sehr wirtschaftliche Lösung.

Ausfallentschädigungen für familienergänzende Kinderbetreuung

Auch gegenüber den Institutionen und Eltern will der Stadtrat weiterhin ein klares Zeichen setzen: Er hat entschieden, dass die privaten Kinderkrippen ebenfalls bis Ende 2020 ihre Umsatzeinbussen melden können und von einer entsprechenden Mietzinssenkung profitieren sollen.

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