Wie die Gemeinde Tegerfelden informiert, erhalten alle Ukraine-Flüchtlinge nach Registrierung den Status S sowie alle sozialen Rechte.
Surbtalstrasse in Richtung Zentrum Tegerfelden.
Surbtalstrasse in Richtung Zentrum Tegerfelden. - Nau.ch / Simone Imhof
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Da mehrmals entsprechende Anfragen erhalten wurden, möchte die Gemeinde Tegerfelden den Einwohnern gerne einige Informationen über das Vorgehen zur Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen geben.

Der Bundesrat hat am 4. März 2022 darüber informiert, dass er so rasch wie möglich den Schutzstatus S für alle Ukrainer aktivieren will, die aus ihrer Heimat in die Schweiz flüchten. Sobald dieser Status aktiviert ist, erhalten alle registrierten Personen aus der Ukraine den Schutz der Schweiz, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Sie bekommen damit ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, können ihre Familienangehörigen nachziehen, einer Erwerbsarbeit nachgehen und haben auch Anspruch auf Sozialhilfe und medizinische Versorgung.

Um den Schutzstatus S zu erhalten, müssen sich alle Ukrainer die neu in die Schweiz kommen, direkt in einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion melden und sich dort registrieren lassen. Die Asylregionen und Bundesasylzentren sind auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM) ersichtlich. Dies gilt auch für Personen, die von Privatpersonen aufgenommen werden.

Weitere Informationen findet man auch auf der Webseite des SEM. Zudem können an die Adresse ukraine@sem.admin.ch per Mail Anfragen eingereicht werden. Unter der Nummer 058 465 99 11 (von 10 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr) gibt es zudem eine Telefon-Hotline, die ab heute Dienstag, 8. März 2022 operativ ist. Das SEM hat eine Task Force eingesetzt, die alle Anfragen so rasch wie möglich beantwortet.

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