Wie die Gemeinde Böttstein mitteilt, wird die Strassenbeleuchtung angepasst, um den kantonalen Vorgaben zu entsprechen.
Strassenbeleuchtung. (Symbolbild) - Keystone
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Die Fussgängerstreifen in Kleindöttingen und Bur­len werden bislang nur punktuell beleuchtet.

Nach kantonalen Vorgaben muss der Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen inklusive Anhaltestrecke eine minimale Beleuchtung aufweisen.

Die Be­leuchtung wird benötigt, um die Verkehrssicherheit der Fussgänger nachhaltig zu gewährleisten.

In Kleindöttingen und Burlen wird die Beleuchtung den Vorgaben des Kantons angepasst.

Die Strassenbeleuchtung wird gedimmt

Die Beleuch­tung wird nach Möglichkeit in den Nachtstunden auf 50 Prozent gedimmt, um den Verbrauch und die Lich­temissionen zu reduzieren.

In Böttstein sind grössere Anpassungen notwen­dig. Eine Anpassung der Beleuchtung wird derzeit geprüft.

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