Wie die Gemeinde Böttstein schreibt, wird die Hundetaxe ab dem 1. März 2024 neu nur einmal pro Jahr am 1. Mai erhoben. Sie beträgt unverändert 120 Franken.
Hund
Ein Hund tobt im Wasser. (Symbolbild) - dpa
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Der Kanton Aargau hat die Hundeverordnung in einigen Punkten angepasst. Die Änderungen treten per 1. März 2024 in Kraft und haben Auswirkungen auf die Erhebung der Hundetaxe.

Die Hundetaxe beträgt unverändert 120 Franken. Neu wird sie aber nur noch einmal pro Jahr mit Stichtag 1. Mai erhoben.

Das heisst, für alle Hunde, die an diesem Datum registriert sind, wird eine Rechnung verschickt.

Keine Hundetaxe für im Jahr angeschaffte Hunde

Für Hunde, welche unter dem Jahr angeschafft werden, muss keine Taxe mehr bezahlt werden.

Auch Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen wie Zuzüger aus anderen Aargauer Gemeinden im Jahr keine Hundetaxe mehr bezahlen.

Die halbe Taxe ab November wird abgeschafft, im Gegenzug gibt es aber auch keine Rückerstattungen mehr bei Aufgabe der Hundehaltung.

Unverändert bleibt, dass die Anschaffung eines Hundes und die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zehn Tagen der Gemeindekanzlei gemeldet werden müssen.

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