Seit dem 13. September 2021 gilt die Covid-Zertifikatspflicht. Eine Reihe an gemeindlichen Angeboten können nur noch mit einem Zertifikat besucht werden.
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Wegen Coronavirus: Seit dem 13. September gilt in den meisten Innenräumen die Zertifikatspflicht. - Keystone
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Wie die Gemeinde Baar mitteilt, gilt seit dem 13. September 2021 im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht.

Ferner können das Hallen- und Freibad Lättich, die Bibliothek und Ludothek, alle gemeindlichen Kulturveranstaltungen in Innenräumen, alle öffentlichen Musikschulkonzerte in Innenräumen sowie alle öffentlichen Veranstaltungen nur noch mit einem gültigen Covid-Zertifikat besucht werden.

Maskenpflicht und Abstand entfallen

Wo die Zertifikatspflicht gilt, fallen alle anderen Einschränkungen wie Maskenpflicht und Abstand weg. Von der Zertifikatspflicht nicht betroffen ist die Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 15. September 2021. Dort gilt eine Maskentragpflicht.

Dasselbe gilt für Veranstaltungen im Rahmen der üblichen Tätigkeit und der Dienstleistungen von Behörden wie beispielsweise Trauungen. Auch der Samschtig-Märt kann wie gewohnt ohne Covid-Zertifikat besucht werden. Allerdings gilt im Restaurant in der Rathus-Schüür ebenfalls eine Zertifikatspflicht. 

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