Baar erhält eine neue Gemeindeordnung
Wie die Gemeinde Baar angibt, wurde die Totalrevision der Gemeindeordnung mit 72,1 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Kommissionen erhalten mehr Mitbestimmung.

Baar hat eine neue «Verfassung»: An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 27. November 2022, haben 2756 Stimmbürger der Totalrevision der Gemeindeordnung zugestimmt.
1065 Baarer haben sich dagegen ausgesprochen. Das entspricht einem Ja-Stimmen-Anteil von gut 72,1 Prozent.
Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 26,9 Prozent. Mit dem Ja zur Gemeindeordnung wurde das sogenannte «Baarer Modell» gestärkt, das auf die Gemeindeversammlung statt eines Parlaments setzt.
Um die politische Kontrolle zu gewährleisten, wird den Kommissionen mehr Mitbestimmung gewährt.
Rechte und Pflichten werden verankert
So werden die Rechte und Pflichten der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) in der Gemeindeordnung detailliert verankert.
Die RGPK kann zu Gemeinderatsbeschlüssen Stellung nehmen, zu Vorlagen Bericht erstatten und darin auch Anträge stellen.
Zudem kann sie gemeindliche Abläufe prüfen und erhält bei Liegenschaftskäufen und -verkäufen bei Handänderungen und Notkrediten umfangreiche Mitspracherechte.
Auch die politischen Kommissionen werden gestärkt. Sie können Traktandenvorschläge für Kommissionssitzungen einbringen, dem Gemeinderat Empfehlungen und Anträge unterbreiten und in Vorlagen zuhanden der Gemeindeversammlung oder der Urne Stellung nehmen und Anträge stellen.
Kontrolle wird weiter ausgebaut
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Gemeinderat und einer Kommission ist neu ein Bereinigungsverfahren vorgesehen.
«Die politische Kontrolle wird damit ausgebaut», erklärt Gemeindepräsident Walter Lipp.
«Es freut uns, dass die Stimmbürger diesen Baarer Weg mit der Gemeindeversammlung und starken Kommissionen unterstützen.»
Breit abgestützter Kompromiss
Angepasst werden mit der Totalrevision der Gemeindeordnung auch die Finanzkompetenzen des Gemeinderats.
Dies betrifft insbesondere den Kauf von Grundstücken. Neu darf der Gemeinderat in eigener Kompetenz Liegenschaften mit einem Wert von bis zu drei Millionen Franken erwerben.
Zuvor lag diese Grenze bei zwei Millionen Franken. Moderat höher sind auch die Limiten bei einmaligen und wiederkehrenden Ausgaben.
Souverän bleibt das oberste Organ
«Wir danken den Baarern für ihr Vertrauen», sagt Walter Lipp. «Wir werden mit den uns übertragenen Kompetenzen im Interesse der Baarer Bevölkerung und mit Bedacht umgehen.»
Der Souverän sei und bleibe das oberste Organ. «Die Meinung der Stimmbevölkerung bleibt wichtigste Richtschnur unseres Handelns», so Lipp.
Die nun totalrevidierte Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie entspricht damit wieder den Vorgaben des übergeordneten kantonalen Gemeindegesetzes.
Motion der SP ist erledigt
Ebenso ist mit der Zustimmung an der Urne die Motion der SP «Erweiterung der Finanzkompetenzen des Gemeinderats für den Erwerb von Immobilien» als erledigt abgeschrieben.
Diese wurde an der Gemeindeversammlung vom 15. September 2021 teilerheblich erklärt. Die SP hatte für den Kauf von Liegenschaften eine Limite von fünf Millionen Franken gefordert.
Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar geregelt
Der Gemeinderat sprach sich für eine geringere Erhöhung aus. Der rund einjährige Erarbeitungsprozess der Gemeindeordnung mit einer Vernehmlassung sowie verschiedenen Gesprächen mit der RGPK und den Parteien hat diesen Weg bestätigt.
«Die Stimmbevölkerung hat diesen breit abgestützten Kompromiss honoriert», sagt Walter Lipp.
«Mit der neuen Gemeindeordnung sind die politischen Zuständigkeiten und Kompetenzen klar geregelt. Unser ‹Baarer Modell› ist damit für die zukünftigen Herausforderungen gerüstet.»