Wie die Gemeinde Baar mitteilt, wird sie den Masterplan Sportanlagen an einer Gemeindeversammlung des Jahres 2023 traktandieren und die Motion abschreiben.
Bürgergemeinde Baar.
Bürgergemeinde Baar. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Am 22. August 2018 genehmigte der Gemeinderat einen Projektantrag für die Erstellung eines «Masterplans Sportanlagen».

Wenige Tage später, am 13. September 2018, reichte Martin Pulver eine Motion für ein «Gesamtheitliches Infrastrukturprojekt für Sportbelange in der Region Lättich» ein.

Auslöser für die Motion waren die beengten Platzverhältnisse im Lättich.

Pulver, damals Präsident des FC Baar, forderte unter anderem einen Ausbau der Garderobenkapazität sowie weitere Fussballfelder, wovon eines im Winter mit einer Traglufthalle hätte überdacht werden sollen.

Der Gemeinderat erkennt den Bedarf des FC Baar an

Die Motion wurde an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2018 beantwortet. Der Gemeinderat bekräftigte in seiner Antwort, dass er den Bedarf des FC Baar anerkennt.

Er beantragte deshalb auch, gewisse Aspekte der Motion erheblich zu erklären. So erklärte er sich bereit, ein Garderobenprovisorium zu erstellen, was mittlerweile geschehen ist.

Eine Traglufthalle sowie die Umnutzung der Spielwiese beim Freibad Lättich in ein Kunstrasenfeld lehnte er hingegen ab.

Zudem sollte für die Sportinfrastruktur im Lättich wie von Martin Pulver gefordert eine Auslegeordnung erstellt werden, allerdings nicht in einer Einzelbetrachtung, sondern im Rahmen des bereits beschlossenen «Masterplans Sportanlagen».

Übergeordnete Vorgaben

Mittlerweile liegt diese Strategie für die Sportinfrastruktur in der Gemeinde Baar vor.

Im «Masterplan Sportanlagen» wird dargelegt, welche Flächen in Baar sich für weitere Rasensportanlagen eignen könnten, ohne beispielsweise die Eigentumsverhältnisse oder die Erreichbarkeit zu berücksichtigen.

In die Überlegungen einbezogen wurde lediglich, welche Gebiete aufgrund von übergeordneten Vorgaben per se nicht zur Verfügung stehen.

Dasselbe Vorgehen wurde für potenzielle Eignungsgebiete für Turnhallen gewählt.

Verschiedene Szenarien werden entwickelt

Im Fokus steht dabei die im Bericht Sporthallen Baar und im «Masterplan Sportanlagen» ausgewiesene vierte Dreifachturnhalle.

Berücksichtigt wurden aber auch andere Sportinfrastrukturen. Auf dieser Basis wurden verschiedene Szenarien entwickelt.

So sah ein Szenario vor, im Raum Herti–Unterfeld einen gemeindeübergreifenden Sportschwerpunkt zu setzen, ein anderes konzentrierte die Sportanlagen im Lättich, weitere setzten auf dezentrale Platzierungen jeweils in Bezug zu einer Schulanlage.

Entwicklungsschwerpunkte für Sportinfrastruktur

«Der Gemeinderat hat sich letztlich für einen Mix ausgesprochen», sagt Jost Arnold.

«So soll das Lättich ein Sportzentrum bleiben und ausgebaut werden, andererseits sollen dezentrale Sportstätten bei bestehenden Schulanlagen vorgesehen werden.»

Im Fokus stehen dabei insbesondere die Schulen Sennweid, Sternmatt 2 sowie die Schule Wiesental mit der Waldmannhalle.

Schulanlage Sternmatt 2 hat eine grössere unbebaute Parzelle

Potenzielle Standorte für Sportinfrastrukturen in einem Plan einzuzeichnen ist das Eine, diese Standorte verbindlich zu sichern das Andere.

Einfacher gestaltet sich dies bei der Schulanlage Sternmatt 2. Dort befindet sich eine grössere unbebaute Parzelle im Besitz der Gemeinde.

Das Grundstück ist zudem bereits der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeIB-Zone) zugeordnet.

Anders sieht es im Lättich und in der Sennweid aus.

«Die ersten Signale sind positiv»

Potenzielle Erweiterungsflächen befinden sich im Besitz von Privatpersonen, zudem sind sie als Landwirtschaftsland im Zonenplan vermerkt.

«Die Gemeinde hat die Eigentümer über den Masterplan Sportanlagen informiert», sagt Gemeinderat Jost Arnold. «Die ersten Signale sind positiv.»

Auch mit dem Kanton ist die Abteilung Planung und Bau im Austausch. Denn dieser muss die Einzonung des Landwirtschaftslands in eine neue OeIB-Zone gutheissen.

Gemeinderat wird den Masterplan an einer Gemeindeversammlung traktandieren

«Damit der Kanton uns die Zustimmung erteilt, müssen wir den Bedarf ausweisen», erklärt Arnold.

Nur dann können die besagten Flächen im Rahmen der Ortsplanungsrevision zu OeIB-Zonen erklärt werden.

Mit der Erarbeitung des «Masterplans Sportanlagen», sind die erheblich erklärten Anliegen der Motion von Martin Pulver erfüllt.

Der Gemeinderat wird deshalb den Masterplan an einer Gemeindeversammlung des Jahres 2023 traktandieren und die Motion danach abschreiben.

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