Muolen vergibt Förderungsbeiträge aus dem Albert-Fisch-Fonds
Wie die Gemeinde Muolen berichtet, können bis 4. November 2022 Gesuche für Beiträge zur Weiterbildung aus dem Albert-Fisch-Fonds eingereicht werden.

Das Reglement des Albert-Fisch-Fonds legt den Fokus auf die Weiterbildung. Lernende und Mittelschüler erhalten deshalb keine Beiträge.
Unter Weiterbildung wird verstanden, dass eine Person in einem bereits mit einem Abschluss erlernten Beruf oder nach der Matura eine Weiterbildung macht oder ein Studium in Angriff nimmt.
Das können demnach beispielsweise bei einem Maurer die Polierschule, bei einem Maler die Meisterprüfung, bei einem Maturanden ein ETH-Studium oder bei einer Kauffrau die BMS sein.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Weiterbildungen sind nicht vorwiegendes Kriterium für einen Beitrag.
Beiträge für Personen mit Wohnsitz in Muolen
Es werden grundsätzlich Pauschalbeträge geleistet (Maximalbeträge).
Der Zins des Fonds wird jährlich ausgeschüttet. Die Beiträge werden einmal pro Weiterbildung und Person ausgeschüttet.
Der entsprechende Artikel des Reglements lautet: «Beiträge werden Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in Muolen ausgerichtet.
Die Altersgrenze für den Bezug von Beiträgen ist das vollendete 25. Altersjahr. Es wird pro Person nur einmal ein Beitrag ausbezahlt.»
Keine Beiträge für Zweitausbildungen
Beiträge werden für eine Weiterbildung ausgerichtet, welche auf einem Lehrabschluss oder der Matura aufbaut.
An Zweitausbildungen werden keine Beiträge ausgerichtet. Die Beiträge werden unabhängig von den finanziellen Verhältnissen der Gesuchsteller und deren Eltern ausgerichtet.
Die Gesuche müssen bis Freitag, 4. November 2022 (Eingang), der Gemeinderatskanzlei Muolen eingereicht werden.
Die Gesuchsformulare können auf der Webseite der Gemeinde bezogen werden. Auf verspätete Gesuche kann nicht eingetreten werden.










