Wie die Gemeinde Roggwil TG meldet, hat der Regierungsrat die gesetzliche Leinenpflicht per 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt.
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Ein Hund spaziert angeleint durch den Wald. (Symbolbild) - Christophe Gateau/dpa
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Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotenzial, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht.

Verantwortungsvolle Hundehalter halten sich daran. Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können mit 100 Franken gebüsst werden.

Die gesetzliche Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.

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