Häggenschwiler Hundebesitzern, welche ihren Hund wie obligatorisch in der Datenbank AMICUS eingetragen haben, wird Ende Februar 2022 eine Rechnung zugeschickt.
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Matthew Littlefair ging regelmässig mit seinem Hund spazieren. Gleichzeitig gab er an, wegen starker Schmerzen arbeitsunfähig zu sein. (Symbolbild) - dpa
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Wie im letzten Jahr wird auch im 2022 allen Hundebesitzern, welche ihren Hund wie obligatorisch in der Datenbank AMICUS eingetragen haben, Ende Februar 2022 eine Rechnung zugeschickt.

Alle Halter sollen bitte bis Ende Januar 2022, folgende Änderungen beim AMICUS, online oder telefonisch melden: Weitergabe oder Übernahme eines Hundes (Halterwechsel), Tod des Hundes und Ausfuhr des Hundes ins Ausland.

Pro Hund beträgt die Hundesteuer 90 Franken

Adressänderungen oder die Erstregistrierung als Hundehalter werden von der Hundekontrollstelle Häggenschwil vorgenommen. Praktizierende Tierärzte sind für die Registrierung der Hunde verantwortlich.

2022 gelten folgende Taxen: Pro Hund sind es 90 Franken. Die Hundesteuer ist für alle Hunde zu entrichten, die älter als drei Monate sind.

Keine Hundesteuer ist zu entrichten für Blindenführ- und Behindertenhunde, welche ihre Halter in der Bewältigung des Alltages unterstützen.

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