Das Arboner Einbürgerungsreglement wird revidiert
Bund und Kanton haben per Anfang 2018 neue Einbürgerungsgesetze erlassen.

In der Folge muss auch das Arboner Einbürgerungsreglement revidiert werden. Der Stadtrat hat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Stadtparlaments verabschiedet.
In Arbon ist die parlamentarische Einbürgerungskommission (EBK) für Einbürgerungen zuständig. Nach der Anpassung der Gesetze auf Bundes- und Kantonsebene hat sie Handlungsbedarf auch auf Gemeindeebene festgestellt. In drei Sitzungen hat die EBK einen Entwurf des neuen Einbürgerungsreglements erarbeitet und diesen dem Stadtrat vorgelegt.
Dieser hat das Einbürgerungsreglement gemäss Geschäftsordnung geprüft. Er stellt fest, dass das revidierte Reglement von der EBK umsichtig abgeklärt und in angemessener Weise überarbeitet wurde. Dem Stadtparlament beantragt er nun dessen Revision. An seiner Sitzung vom 11. Juni 2019 hat er eine entsprechende Botschaft verabschiedet.
Die Gesetze und Verordnungen von Bund und Kanton sind in Bezug auf die Kriterien der Einbürgerung sehr detailliert verfasst worden. Im kommunalen Reglement sind deshalb praktisch ausschliesslich noch Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe festgelegt. Die neuen übergeordneten Gesetze enthalten gegenüber den alten eine veränderte Struktur, neue Abläufe und neue Anforderungen an die Gesuchstellenden.