Speicher passt Gebühren des Grundbuchamts an
Nach einer Überprüfung und dem Vergleich mit Nachbargemeinden hat Speicher die Gebühren des Grundbuch- und Erbschaftsamts per 2026 angepasst.

Wie die Gemeinde Speicher berichtet, richten sich die Gebühren im Bereich Grundbuch- und Erbschaftsamt im Grundsatz nach dem kantonalen Gesetz über die Gebühren der Gemeinden.
Darin sind die Mindest- und Höchstgebühren für Amtshandlungen aufgeführt. Der Gemeinderat hat die Kompetenz, innerhalb dieser Spannbreite, die Gebühren zu definieren.
Die bestehenden Gebühren des Grundbuch- und Erbschaftsamtes wurden diesen Sommer 2025 überprüft und mit umliegenden Gemeinden verglichen. Aufgrund der Analyse hat der Gemeinderat eine Anpassung der Gebühren beschlossen.
Der angepasste Gebührentarif für das Grundbuch- und Erbschaftsamt tritt per 1. Januar 2026 in Kraft und ist auf der Webseite der Gemeinde und vor Ort beim Grundbuch- und Erbschaftsamt am Schalter einsehbar.










