Nach sechs-wöchiger Sanierungszeit steht der Kunstrasen in Speicher seit dem 20. August 2021 wieder für die sportliche Nutzung zur Verfügung.
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Wie die Gemeinde Speicher berichtet, nahm im Jahre 2004 die Gemeinde Speicher den bisherigen Kunstrasen in Betrieb. In 15 Dienstjahren fanden darauf unzählige Trainings, Wettkämpfe und auch Schulsportlektionen statt.

Diese Nutzung führte über die vielen Jahre zu einer Abnutzung, was zu verminderten Spieleigenschaften und damit zu einem der Gründe für dessen Sanierung führte. Der zweite Sanierungsgrund ist die starke Umweltbelastung des bisherigen Platzes.

Seine Verfüllung, das schwarze Kunststoffgranulat, verteilte sich nicht nur über weite Teile des Buchenareals, durch mechanische Einwirkung und über die Meteorkanalisation gelangte das Granulat auch in die Umwelt und in die natürlichen Gewässer.

Aus Gründen des Umweltschutzes

Primär aus Gründen des Umweltschutzes wurde im Zuge der Sanierung nicht wieder derselbe Typ Kunstrasen eingebaut. Das Kunststoffgranulat weicht einer Elastikschicht und wird mit einem Kunstrasenteppich ohne Verfüllung überdeckt.

Da nun kein Granulat mehr zum Einsatz kommt, kann auf dem Platz neu der Schnee geräumt werden und muss nicht in Wochenlanger Geduld natürlich wegschmelzen. Damit erhöht sich die bisher schon hohe Verfügbarkeit des Kunstrasens zu schneefreien Monaten nun auch in den Winter hinein.

Der neue Kunstrasen steht allen für die Nutzung zur Verfügung

Um Verletzungen der Sporttreibenden zu vermindern, kann der neue Kunstrasen mittels Benetzungsanlage gekühlt werden. Nach sechs-wöchiger Sanierungszeit steht der Kunstrasen seit dem 20. August 2021 wieder für die sportliche Nutzung zur Verfügung. Ausserhalb der durch die Schule oder Vereine gebuchten Zeiten wird auch der neue Kunstrasen allen für die Nutzung zur Verfügung stehen.

Das Kunstrasenfeld wird auch künftig nie abgesperrt. Sollte sich jedoch zeigen, dass unsachgemässe Nutzung zu Beschädigungen des Kunstrasens führen, halten sich die zuständige Kommission für Bau und Umwelt, oder auch der Gemeinderat, vor, diese Regelung zu überprüfen.

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