Oberegg informiert zur Gebührenbefreiung für Skilifte
Wie die Gemeinde Oberegg berichtet, hat die Standeskommission die Gebührenbefreiung für Skilifte und Kleinskilifte für die Jahre 2021 bis 2025 verlängert.

Wie die Gemeinde Oberegg berichtet, hat die Standeskommission im Jahr 2016 die erstmals im Jahr 2012 beschlossene Gebührenbefreiung für Kleinskilifte und Skilifte in Appenzell I.Rh. bis 2020 verlängert. Nun hat sie für alle im Betrieb stehenden Skilifte eine weitere Verlängerung der Gebührenbefreiung für die Jahre 2021 bis 2025 beschlossen.
Mit den Gebühren werden die Kosten des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKKS) gedeckt, welches für die Sicherheit der kantonal konzessionierten Transportanlagen zuständig ist. Die Gebührensumme von jährlich insgesamt rund 6300 Franken wird aus dem Swisslos-Fonds finanziert.
Mit der Kostenbefreiung der Skilifte möchte der Kanton einen gezielten Beitrag dazu leisten, den Kindern das Erlernen des Skisports in der Region zu ermöglichen.