Kanton Appenzell Innerrhoden: Kleinfeuer im Wald sind wieder erlaubt
Im Kanton Appenzell Innerrhoden hebt die Standeskommission das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe per 23. Oktober 2026 auf. Vorsicht bleibt aber geboten.

Die Niederschläge der vergangenen Tage und die deutlich kühleren Temperaturen haben die Waldbrandgefahr im Kanton Appenzell I.Rh. entschärft. Die Standeskommission hebt deshalb das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per 23. Oktober 2026 auf. Beim Feuern im Freien ist weiterhin Vorsicht geboten.
In den Innerrhoder Wäldern herrscht gemäss aktueller Gefahreneinschätzung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) weiterhin mässige Waldbrandgefahr. Stellenweise sind die Waldböden noch trocken. Die Niederschläge seit dem 8. Oktober 2026 und die deutlich kühleren Temperaturen haben die Situation entspannt.
Weitere Niederschläge sind in den nächsten Tagen vorhergesagt. Die Standeskommission hat deshalb beschlossen, das seit dem 24. Juni 2026 bestehende und am 22. September 2026 gelockerte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per 23. Oktober 2026 vollständig aufzuheben.
Feuer immer beaufsichtigen und ganz löschen
Damit dürfen auch ausserhalb befestigter Feuerstellen wieder Kleinfeuer entfacht werden. Dies aber nur mit klarem Verweis auf die Eigenverantwortung und mit der erforderlichen Vorsicht. Feuer müssen stets im Auge behalten und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
Bei Wind sollte auf das Feuern im Freien ganz verzichtet werden. Das Verbrennen von Schlagabraum ist nach wie vor nur mit Bewilligung des Oberforstamts oder des Amts für Umwelt erlaubt.










