Wie die Gemeinde Lutzenberg informiert, wurde an der Sitzung des Gemeinderats vom 9. Januar 2023 der Überbauungsplan Altersgerechtes Wohnen Brenden erlassen.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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In Zusammenhang mit dem Überbauungsplan Altersgerechtes Wohnen Brenden hat der Gemeinderat in Anwendung von Artikel 46 folgend des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; bGS 721.1) den Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften vom 11. November bis 11. Dezember 2022 auf der Gemeindekanzlei und der Gemeindewebsite öffentlich aufgelegt.

Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

In Anwendung von Artikel 48 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; Baugesetz; abgekürzt BauG) hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. Januar 2023 den «Überbauungsplan Altersgerechtes Wohnen Brenden mit Sonderbauvorschriften und Planungsbeilagen» erlassen und zuhanden des fakultativen Referendums verabschiedet.

Der Überbauungsplan samt Sonderbauvorschriften und Planungsbeilagen kann auf der Webseite der Gemeinde Lutzenberg unter der Rubrik «Aktuelles – Baupublikationen» oder auf der Gemeindekanzlei im ersten Stock eingesehen werden.

Das Referendumsfrist fängt an

Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 40 Stimmberechtigte dies innert 20 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen.

Die Referendumsfrist läuft von Freitag, 20. Januar 2023, bis Donnerstag, 9. Februar 2023.

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