Gais AR: Schachteln schränken Sicht ein – Autofahrerin angezeigt
In Gais AR ist am Freitag ein Personenwagen angehalten worden, bei welchem die Sicht durch die Ladung eingeschränkt war.

Durch eine Polizeipatrouille wurde kurz vor 12 Uhr in Gais AR ein Personenwagen zur Kontrolle angehalten. Dabei wurde festgestellt, dass die im Auto mitgeführten Schachteln die Sicht nach rechts stark einschränkten, bzw. verdeckten.
Zudem war keine Ladungssicherung vorhanden, welches das Transportgut vor dem Verrutschen gesichert hätte.
Aufgrund der Feststellungen wird die verantwortliche Fahrzeugführerin zur Anzeige gebracht.
Ladung darf Sicht nicht behindern
Die Ladung darf die Sicht aus der Frontscheibe, den beiden vorderen Seitenscheiben und auf auch die Seitenspiegel nicht behindern. Es darf also beispielsweise nichts auf dem Beifahrersitz transportiert werden, dass die Sicht aus dem Seitenfester verhindert oder einschränkt.
Zusätzlich muss die Ladung so gesichert werden, dass niemand gefährdet wird und diese auch nicht herunterfallen oder verrutschen kann. Eine überhängende Ladung muss gekennzeichnet sein und die Beleuchtungselemente und das Kontrollschild müssen jederzeit ersichtlich sein.