Bewilligungsfreier Sonntagsverkauf
Verkaufsgeschäfte dürfen am Biedermeier-Sonntag und an den Adventsmärkten öffnen.

Die Gemeinden können bis zu vier Sonntage bestimmen, an denen der Sonntagsverkauf zulässig ist. Davon macht die Gemeinde Heiden für das Jahr 2019 wiederum mit den beiden Sonntagen der Adventsmärkte und dem Biedermeier-Sonntag Gebrauch und ergänzt diese mit Bewilligung einer weiteren Anfrage.
Die Gemeinde darf pro Jahr vier bewilligungsfreie Sonntage festlegen. Der Gemeinderat Heiden hat folgende Sonntage bestätigt
1. September 2019, Biedermeier-Sonntag,
24. November 2019, Weihnachtsausstellung
1. Dezember 2019, Advents-Markt der Gemeinde
22. Dezember 2019, Sonntag vor Weihnachten
An diesen Sonntagen ist die Öffnung der Verkaufsgeschäfte sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmenden bewilligungsfrei zulässig ist. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes, dem Gesetz über den Sonntagsverkauf und dem Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen.