Wie die Gemeinde Feuerthalen mitteilt, werden planbare Holzschläge während der Brut- und Setzzeit der Vögel zur Schonung der Tiere vermieden.
Aussicht über Schaffhausen bis zum Feuerthal.
Aussicht über Schaffhausen bis zum Feuerthal. - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Gemäss § 50 des Gesetzes über Jagd und Vogelschutz ist die widerrechtliche und vorsätzliche Zerstörung von Vogelnestern während der Brutzeit strafbar.

Ab März brüten bereits die ersten Vögel im Wald, ab April beginnt die Haupt-Brutsaison, die mit den letzten Bruten verschiedener Greifvögel im August endet. Im Voraus planbare Holzschläge sollen deshalb nicht während der Haupt-Brut- und Setzzeit – zwischen April und Juli – vorgenommen werden.

Als Ausnahmen gelten Schadenfälle wie Sturm oder Rutsche. Auch Notsituationen wie pflanzengesundheitliche Massnahmen (Borkenkäfer) und Gefahrenbeseitigung, Massnahmen, die im öffentlichen Interesse stehen (zum Beispiel entlang von wichtigen und stark frequentierten Verkehrswegen oder von Zugverbindungen) erfordern Holzschläge in der Haupt-Brut- und Setzzeit .

Aber auch ausserhalb der Schonzeiten gilt es beim Holzschlag Rücksicht auf Tiere (nicht nur Vögel) und Pflanzen zu nehmen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

JagdFeuerthalen