Wie die Gemeinde Ossingen mitteilt, werden in 2023 die vorgeschriebenen «Blitzschutzsysteme» der Gebäude in der Gemeinde Ossingen unangemeldet kontrolliert.
Die Gemeinde Ossingen im Zürcher Weinland.
Die Gemeinde Ossingen im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gestützt auf die Weisung «Blitzschutzsysteme» der Gebäudeversicherung Kanton Zürich vom 1. Januar 2015, werden dieses Jahr im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude in der Gemeinde Ossingen unangemeldet kontrolliert.

Von der GVZ als Blitzschutzaufseher angestellt, führt Herr Stephan Meier die periodischen Kontrollen durch.

Die periodischen Kontrollen werden wenn möglich während des laufenden Jahres durchgeführt und sind für die Eigentümerschaften kostenlos.

Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme

Nachkontrollen finden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte oder im Folgejahr statt.

Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF gemäss den Leitsätzen der electrosuisse «Blitzschutzsysteme SNR 464022» mindestens alle zehn Jahre zu kontrollieren.

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