

Ossingen bittet um Rückschnitt von Sträuchern

Längs der öffentlichen Strassen und Wege sind Bäume und Sträucher auf der Grundstückgrenze bis auf eine Höhe von 4,5 Meter (entlang von Trottoirs bis auf 2,65 Meter) zurückzuschneiden. Dies gilt auch für private Strassen und Gehwege. Diese Lichtraumprofile sind durch den Grundeigentümer dauernd freizuhalten.
Im Interesse der Sicherheit bittet die Gemeinde auch dafür zu sorgen, dass Hydranten und Kandelaber (Strassenlampen) auf den Grundstücken sichtbar und frei zugänglich sind, und zu beachten, dass bei nasser Witterung die Äste zum Teil wesentlich weiter in den öffentlichen Raum hineinreichen.
Die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen wie auch für Kehrichtwagen, Postfahrzeuge, Strassenreinigung und Schneeräumung muss jederzeit möglich sein.
Schwere Unfälle werden dabei verhindert
Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein. Morsche oder dürre Bäume und Äste sind aus Sicherheitsgründen vorbeugend zu entfernen. Der Gemeinderat dankt allen, die ihre Bäume und Sträucher im Strassenbereich regelmässig stutzen. Es wird gebeten, für den erforderlichen Pflanzenrückschnitt bis Ende Oktober 2022 selbst zu sorgen.
Grundeigentümern, welche den notwendigen Rückschnitt nicht zeitgerecht vornehmen, wird die Gemeinde mit einer rekursfähigen und kostenpflichtigen Verfügung eine Frist ansetzen. Dies mit dem Hinweis auf die danach folgende Ersatzvornahme durch die Gemeinde zulasten der Grundeigentümer.
Mit dem Zurücknehmen oder -schneiden der Pflanzen erfüllt man nicht nur bestehende Bestimmungen in der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV), sondern können Unfälle verhindert werden, für die man allenfalls sogar haftbar wäre.