Wie die Gemeinde Feuerthalen bekannt gibt, entspricht die Bezahlung von Frauen und Männern in allen Belangen den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes.
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Gleichstellung: Mann und Frau nähern sich an. - Keystone
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Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert und wurde im Gleichstellungsgesetz (GIG) konkretisiert. Das GIG wurde revidiert und per 1. Juli 2020 um eine Pflicht für Arbeitgebende zur Durchführung einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt.

Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden mussten bis spätestens 30. Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen.

Feuerthalen hat ihre 224 kommunal besoldeten Mitarbeitenden (Frauenanteil 73,7 Prozent) mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Analyse-Tool (Logib) untersucht und durch die Revisoren der Baumgartner & Wüst GmbH, Brüttisellen, überprüfen lassen. Es wurde bestätigt, dass die Lohngleichheitsanalyse in allen Belangen den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes entspricht.

Das Resultat der Analyse ist erfreulich: Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen konnten keine sogenannten Geschlechtseffekte erkannt werden. Dies bedeutet, dass bei der Gemeinde Feuerthalen keine unerklärten Lohndifferenzen zwischen Frau und Mann bestehen.

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