Diessenhofer Kulturschaffende haben eine Chance auf Förderbeiträge
Wie die Gemeinde Diessenhofen berichtet, vergibt der Kanton Thurgau einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Eingabeschluss ist der 31. Januar 2022.

Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2022 können insgesamt sechs Förderbeiträge à je 25'000 Franken vergeben werden.
Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.
Alle Kulturschaffenden mit Wohnsitz im Thurgau können sich bewerben
Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen (wobei das Bürgerrecht nicht ausschlaggebend ist).
In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury bestehend aus den Fachreferenten des Kulturamts und weiteren zugezogenen Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Juni 2022 überreicht. Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Homepage des Kulturamts Thurgau abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 31. Januar 2022 (Datum des elektronischen Posteingangs).