Benken informiert über das Kantonstrassenprojekt
Der Gemeinderat hat bereits in der August-Ausgabe der LinthSicht ausführlich über das Grossprojekt Neugestaltung Dorfdreieck informiert und von Mitte August bis Mitte September ein Mitwirkungsverfahren sowie am 6. September 2021 eine Informationsveranstaltung durchgeführt.
Damit das Kantonsstrassenprojekt von der Regierung genehmigt werden kann, ist das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der Beschluss des Gemeinderates wird dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die betroffenen Strassen sollen ausgebaut und optimiert werden
Das Kantonsstrassenprojekt sieht vor, die Einbahnstrasse, d.h. die Vorderdorfstrasse aufzuheben. Im Gegenzug wird die Hinterdorfstrasse entlang der Autogarage Inglin und dem Restaurant Krone ausgebaut. Die Fusswegverbindung im Zentrum bleibt bestehen. Für den motorisierten Verkehr wird der Zentrumsplatz neu über die Zentrumsstrasse erschlossen. Die Bushaltestelle Benken SG, Post, (neu Zentrum) befindet sich ebenfalls im Projektperimeter. Die Bushaltestelle wird optimiert, mit einem sicheren Fussgängerstreifen mit Mittelinsel ergänzt und behindertengerecht ausgestaltet.
Die Gesamtkosten beziehen sich auf 2'513'560.00 Franken. Die Politische Gemeinde Benken muss einen Kostenanteil von 35 Prozent leisten. Für die Gemeinde ergibt sich somit ein Kostenanteil von 745'552.50 Franken.
Die Projektunterlagen sind für die Bevölkerung öffentlich zugänglich
Die Projektunterlagen sowie der Gemeinderatsbeschluss liegen vom 20. September bis 29. Oktober 2021 öffentlich auf. Ein allfälliges Referendumsbegehren erfordert 300 gültige Unterschriften von stimmberechtigten Benkner und ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Benken einzureichen. Bei Zustandekommen ist über den Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderats sowie dessen Beitragszusicherung eine Urnenabstimmung durchzuführen.
Das Projekt muss von mehreren Instanzen genehmigt werden
Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahren erfolgt die Genehmigung des Kantonsstrassenprojekts durch die Regierung und anschliessend erfolgt koordiniert die öffentliche Planauflage aller Teilprojekte der Neugestaltung Dorfdreieck. Während der Auflagefrist besteht für die betroffenen Grundeigentümer Einsprachemöglichkeit.
Nach Bereinigung aller Einsprachen erfolgt das Landerwerbsverfahren, wobei auch hier wiederum das Rechtsmittel ergriffen werden kann. Erst wenn all diese Instanzen durchlaufen sind und die Einigung mit allen betroffenen Anstösser herrscht, wird die Ausführungsplanung sowie die Arbeitsausschreibungen angegangen.