Gegen den Bau einer 55 Meter hohen Handyantenne in Andelfingen spricht gemäss des kantonalen Baurekursgerichts nichts: Auch die Anwesenheit einer bedrohten Feldlerchen-Population in der Nähe der Anlage kann das Bauvorhaben nicht stoppen.
Antenne
Die Handyantenne soll 55 Meter hoch werden. - Keystone
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Ein Anwohner hatte in seinem Rekurs geltend gemacht, dass die Strahlung der Antenne bei den Vögeln zu Herzversagen führen könnte. Und: Ein Gutachten von Birdlife Zürich würde die Unvereinbarkeit von solchen Bauwerken mit den Brutgebieten nachweisen.

Die Schlussfolgerung, dass die Vögel durch die geplante Antenne negativ beeinflusst oder gar ausgelöscht werden könnten, erscheint dem Baurekursgericht aber gewagt: «Der Bericht von Birdlife hält selbst fest, dass keine publizierten Studien zu den Abständen von Feldlerchen-Territorien zu Mobilfunk-Antennenanlagen existieren würden.» Eine drohende Beeinträchtigung sei damit nicht dargetan.

Auch für die weiteren Argumente des Anwohners hat das Gericht kein Gehör, wie dem in dieser Woche im Internet veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist. So verneint es beispielsweise, dass die 55 Meter hohe Antenne das Andelfinger Landschafts- und Ortsbild störe, auch wenn sie die in der Gewerbezone und in der Zone für öffentliche Bauten mögliche Gebäudehöhe deutlich um 43 und 30 Meter übertrifft.

Damit weise die Antenne zwar «ein erhebliches vertikales Ausmass» auf, heisst es im Urteil. Der Standort liege aber in einer Flussebene, rundherum steige das Gelände an. Damit relativiere sich die Höhe der Anlage, visuell überrage sie den Horizont kaum.

Sie komme zudem in rund 500 bis 800 Metern Entfernung vom Andelfinger Zentrum zu liegen: «Trotz der geplanten Höhe kann nicht gesagt werden, dass die Anlage und der historische Dorfkern von einem neutralen Beobachter im Zusammenhang gesehen werden», heisst es im Urteil. Die gemäss Gesetz geforderte befriedigende Einordnung und Gestaltung ist für das Gericht gegeben.

Die im Februar 2021 von der Gemeinde Andelfingen erteilte Baubewilligung stützt das Baurekursgericht deshalb. In einem Punkt gibt es dem Rekurrenten aber Recht und ergänzt die Bewilligung um eine Auflage: Sollte der Mobilfunkbetreiber die maximale Sendeleistung zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen wollen, muss er ein neues ordentliches Baugesuch einreichen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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