Förderbeiträge für ergänzende Kinderbetreuung in Rüthi SG
In Rüthi SG ist das Gesuch um Auszahlung eines Förderbeitrags für familien- und schulergänzende Betreuung bis Ende Oktober 2022 der Ratskanzlei einzureichen.

Wie die Gemeinde Rüthi SG mitteilt, regelt das sanktgallische Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung seit dem Jahr 2021 die Verteilung von jährlich gesamthaft fünf Millionen Franken zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern.
Im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes hat der Kanton St.Gallen den Gemeinden, welche ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt. Nun liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden, die erhaltenen Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszubezahlen.
Der Prozess zur Prüfung der Anspruchsberechtigung startet mit der Einreichung des Gesuchsformulars inklusive der notwendigen Beilagen, welche auf der Gemeindewebseite zum Download bereitstehen.
Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet. Diese umfasst die Betreuung von Kindern im Alter von null bis zwölf Jahren im regelmässigen institutionellen Rahmen in Kindertagesstätten (wie beispielsweise KITA Wunderland oder Krippe KJH Bild) sowie Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich wie beispielsweise Hort oder Mittagstisch).
Tagesfamilien gehören nicht dazu
Nicht dazu gehören punktuelle Betreuungsangebote wie Spielgruppen, nicht-institutionelle wie beispielsweise Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienzentren, Familienberatung oder dauerhafte Betreuungsangebote in der Form von Pflegefamilien.
Die Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden
Es sind das ausgefüllte und unterschriebene Gesuchsformular sowie die Rechnungskopien beziehungsweise die Zusammenstellung der Institution (KITA, Verein Tagesfamilien et cetera) einzureichen. Das Gesuchformular kann online über die Webseite der Gemeinde Rüti heruntergeladen werden.
Es werden die Auslagen von Oktober 2021 bis Ende September 2022 berücksichtigt. Das vollständige Gesuch inklusive Beilagen ist in Rüthi SG bis spätestens 31. Oktober 2022 an die Ratskanzlei einzureichen.
Das Gesuch wird im Laufe des Monats November 2022 geprüft. Bis spätestens Mitte Dezember 2022 werden alle Personen und Familien, die einen Beitrag beantragt haben, schriftlich über die Höhe der Auszahlung informiert.
Falls zur Berechnung der Förderbeiträge keine oder unvollständige Angaben geliefert werden, entfällt der Anspruch. Es besteht im Allgemeinen kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Förderbeiträge.