Allgemeine Hinweise zur Abfallentsorgung
Aufgrund diverser Vorfälle bei der Entsorgung von Abfällen werden die Bewohner gebeten, den Abfall erst am Vortag der Einsammlung bereitzustellen.

Gemäss dem Art. 17 des Reglements über die Abfallbeseitigung der Stadt Altstätten, legt der Stadtrat die Orte, Daten und Zeiten der Kehricht- und Sonderabfuhren fest. Die Abfälle dürfen jeweils erst am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden.
Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen werden mit Busse bestraft. Die Bereitstellung des Kehrichts hat in folgenden Behältnissen zu erfolgen:
- In offizielle Kehrichtsäcke des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Rheintal KVR. Überfüllte Kehrichtsäcke werden nicht entsorgt. Der Kehrichtsack muss ganz zugebunden sein; überfüllte, zugeklebte oder mit Klebeband verstärkte Kehrichtsäcke werden nicht entsorgt.
- In Normcontainer mit 800 Liter Inhalt, versehen mit einer KVR-Containerplombe. Überfüllte Container werden nicht geleert. Der Containerdeckel muss geschlossen sein.
- Neutrale Kehrichtsäcke sind mit einer offiziellen KVR-Gebührenmarke zu versehen – bis 60 Liter mit einer Bündelmarke – bis 110 Liter mit einer Sperrgutmarke
- 1 Stück Bündel muss gut gebunden sein und darf das max. Gewicht nicht überschreiten – max. Grösse 100 x 60 x 40 cm mit einer orangen Bündelmarke, max. Gewicht 20 kg – max. Grösse 150 x 60 x 40 cm mit einer grünen Sperrgutmarke, ausgenommen Polstergruppen = pro Sitzfläche oder Anbauelement je eine grüne Sperrgutmarke)
- Karton wird nur gefaltet und als Bündel verschnürt sowie mit einer der Grösse des Bündels entsprechenden Marke versehen, entsorgt.
Nicht mitgenommen werden:
- nicht offizielle Säcke, Bündel sowie Sperrgüter ohne die entsprechenden Marken
- Abfall in Kartonschachteln oder Tragtaschen
- nicht korrekt bereitgestellter Kehricht
Kann mit der Abfallentsorgung nicht bis zur nächsten Sammeltour zugewartet werden, bittet die Stadt die Einwohner*innen, den Abfall bei der Moser Recycling Center AG oder bei der Thür Transporte AG abzugeben.