Ein Seilbahnbetreiber im Kanton Uri hat entgegen der Coronaverordnung des Bundes Touristen befördert. Er wurde verzeigt. Während Seilbahnen mit Erschliessungsfunktion für Bewohner und Älpler geöffnet sind, ist der Ausflugsverkehr untersagt.
Kanton Uri französisch
Das Wappen des Kanton Uri. (Symbolbild) - Keystone
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Die Urner Kantonspolizei überprüfte in den vergangenen Tagen intensiv die Einhaltung der vom Bundesrat ausgesprochenen Vorgaben. Einen Schwerpunkt legte sie auf den Seilbahnbetrieb, wie der Kantonale Führungsstab am Donnerstag mitteilte.

Dabei sei sie auf einen Bahnbetreiber gestossen, der wiederholt Touristen befördert habe. Während die beförderten Personen nicht zur Rechenschaft gezogen werden, muss der Betreiber mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Der Führungsstab weist darauf hin, dass die noch geöffneten Seilbahnen die Hygiene- und Verhaltensregeln einhalten müssen. Es gelte sicherzustellen, dass sich auch die Kunden an die Vorschriften halten. Der Mindestabstand von zwei Metern sei jederzeit, also beim Anstehen und beim Transport in der Seilbahn, einzuhalten.

Nebst den allgemeinen Kontrollen bei Verkaufslokalen, Gewerbebetrieben und auf Baustellen wurden auch Hinweise aus der Bevölkerung überprüft.

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