In Uri sollen verhaltensauffällige Hunde vom Kantonstierarzt wieder beschlagnahmt werden können.
Hund
Ein Hund tobt im Wasser. (Symbolbild) - dpa
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Nachdem ein Hund mehrfach Hühner und Schafe angegriffen hatte, verfügte der Kantonstierarzt 2017 dessen Beschlagnahmung.

Die Hundehalterin wehrte sich dagegen und erhielt vom Bundesgericht recht.

Weil eine Beschlagnahmung eines Hundes ein erheblicher Grundrechtseingriff sei, brauche es dazu eine ausreichende gesetzliche Grundlage, urteilte das Gericht 2019.

Der entsprechende Passus muss in die Veterinärverodnung überführt werden

Der entsprechende Passus im Urner Veterinärreglement genügt nach Ansicht des Bundesgerichts nicht.

Der Regierungsrat schlägt dem Landrat in seinem am Dienstag, 22. August 2023, veröffentlichten Bericht deswegen vor, den Passus in die Veterinärverodnung zu überführen.

Diese sei vom Bundesgericht als genügende rechtliche Grundlage anerkannt.

Vollzug des Veterinärrechts an das Laboratorium der Urkantone

Der Kantonstierarzt könne damit wieder, wie vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen, gefährliche Hunde beschlagnahmen.

Der Kanton Uri hat, wie auch Schwyz, Ob- und Nidwalden, den Vollzug des Veterinärrechts an das Laboratorium der Urkantone ausgelagert.

Bis auf Nidwalden müssten auch die anderen Kantone ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen, hiess es im Bericht des Urner Regierungsrats.

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