

Urner Gericht gibt VCS Recht im Baumstreit beim Kollegi in Altdorf

Das Gericht habe eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gutgeheissen, teilte die VCS-Sektion Uri am Dienstag mit. Es habe zwei Regierungsratsbeschlüsse zum Umbau der Bushaltestellen an den Regierungsrat zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Zudem habe es eine Baubewilligung der Baukommission Altdorf als nichtig erklärt.
Der Kanton plant, die Bushaltestellen beim Kollegium behindertengerecht umzubauen und will dafür im Baumschutzinventar der Gemeinde Altdorf aufgeführten Bäume im Kollegiareal fällen. Der VCS forderte eine andere Variante, die den Baumbestand schont, und machte dazu verschiedene Vorschläge.
Der Regierungsrat wies Einsprachen gegen das Projekt allerdings ab, worauf der VCS ans Gericht gelangte. Dieses habe nun befunden, die Regierung habe eine unzureichende Interessenabwägung vorgenommen und Alternativvarianten zu wenig geprüft, zitiert der VCS aus dem Urteil. Die Schonung des Baumbestandes und die Erhaltung des Lehrpfades seien demnach gewichtige öffentliche Interessen.
Auch hätte der Kanton in den Augen der Richter das Teilprojekt zur Umgestaltung der Umgebung beim Kollegium nicht an die Gemeindebehörde auslagern dürfen, weil dies Teil des Strassenbauprojekts sei. Die Gemeinde Altdorf ist demnach nicht zuständig.
Der Entscheid des Obergerichts datiert vom 26. November. Er ist noch nicht rechtskräftig.