Die vom Urner Regierungsrat vorgelegte schulische Beitragsverordnung hat von der vorberatenden landrätlichen Kommission ein ungenügend erhalten.
Eine Fahne des Kantons Uri.
Eine Fahne des Kantons Uri. (Symbolbild) - Keystone
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Die Vorlage sei zu wenig auf andere Gesetze abgestimmt, kritisiert die Kommission, und beantragt dem Landrat deswegen Rückweisung.

Der Regierungsrat hatte im Mai 2023 die revidierte schulische Beitragsverordnung zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Die Verordnung regelt unter anderem die Finanzierung der kommunalen Tagesstrukturen. Sie vollzieht das neue Bildungsgesetz, das auf den 1. August 2023 in Kraft tritt.

Überarbeitung der Vorlage wird beantragt

Die landrätliche Bildungs- und Kulturkommission ist mit der Vorlage des Regierungsrats aber nicht zufrieden.

Wie sie am Freitag, 2. Juni 2023, publik machte, beantragt sie dem Landrat, an der Session vom 21. Juni das Geschäft zur Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen.

Die Kommission erwartet vom Regierungsrat bis spätestens zur Session vom 22. Mai 2024 einen überarbeiteten Bericht und Antrag.

Die Bestimmungen sollen dann rückwirkend auf das im Sommer 2023 beginnende Schuljahr in Kraft treten.

«Saubere und rechtssichere Abstimmung» fehlt

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die neue schulische Beitragsverordnung zu wenig auf andere gesetzliche Bestimmungen abgestimmt sei, namentlich auf das künftige Kinderbetreuungsgesetz.

Sie stellte auch Widersprüche zu anderen, geltenden Verordnungen fest.

Es fehle eine ganzheitliche Betrachtung und eine «saubere und rechtssichere Abstimmung» zu den heute funktionierenden und etablierten Instrumenten, erklärte die Kommission.

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