Wie die Gemeinde Andermatt mitteilt, müssen die Zäune, die für die Schaf- und Ziegensömmerung aufgestellt wurden, bis zum 30. Oktober 2021 entfernt werden.
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Eine Schafherde (Symbolbild) - Keystone
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Nach dem Gesetz über die Geissweiden vom 8. Mai 1898 ist das Weiderecht für Schmalvieh auf Geissweiden bis 16. Oktober gestattet. Der Engere Rat ist jedoch befugt, ausnahmsweise, wenn nämlich besondere Umstände obwalten, den Weidgang für Schmalvieh an letzteren Orten entsprechend zu verlängern. Sämtliche Zäune, die für die Schaf- und Ziegensömmerung aufgestellt wurden, sind bis spätestens 30. Oktober 2021 zu entfernen oder abzulegen.

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