Wie die Gemeinde Allschwil berichtet, befindet sich seit diesem Jahr in der Pappelstrasse offiziell eine Begegnungszone.
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Der Eingangsbereich des Gemeindezentrums Allschwil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Dank der Quartierplanung Heuwinkel befindet sich seit diesem Jahr in der Pappelstrasse offiziell eine Begegnungszone. Im Vergleich zu heute haben künftig Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt gegenüber dem motorisierten sowie dem Zweirad-Verkehr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt neu 20 km/h.

Begegnungszonen sind beliebt. Sie ermöglichen das Nebeneinander von Fussgängern und dem Fahrverkehr. Innerhalb der Begegnungszonen ist das Parkieren auf den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt, ein Güterumschlag ist zulässig.

Diesbezüglich ändert sich nichts gegenüber der früheren Situation. Neu sind Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr hingegen vortrittsberechtigt.

Die Veränderungen in der Pappelstrasse

Aufgrund der tiefen Geschwindigkeiten sind in der Zone bis auf die neue Trottoirüberfahrt an der Kreuzung Heuwinkelstrasse/Pappelstrasse nur geringe baulichen Massnahmen notwendig.

Um die Begegnungszone zu verdeutlichen, wurden einzig farbige Markierungen aufgebracht; die besehenden Längsparkfelder auf der Südostseite in der Pappelstrasse konnten beibehalten werden.

Die Signale «Begegnungszone» resp. «Ende Begegnungszone» werden an den beiden Zoneneingängen platziert. Weitere Signale sind nicht notwendig. Die Höchstgeschwindigkeit aller Fahrzeuge beträgt 20 km/h. Dadurch wird nicht nur die Sicherheit erhöht, sondern auch die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert sich.

Spätestens ein Jahr nach Einführung der Begegnungszone wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt und allenfalls Nachbesserungen angeordnet.

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