Wettswil am Albis

Wettswil am Albis fordert zum Pflanzenrückschnitt auf

Nau.ch Lokal
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Knonaueramt,

Wie die Gemeinde Wettswil am Albis mitteilt, werden die Einwohner aufgefordert, Bäume und Sträucher ab Anfang Oktober bis 1. November 2023 zurückzuschneiden.

Steueramt Wettswil.
Steueramt Wettswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Entlang Strassen und öffentlichen Wegen gelten einige Vorschriften der kantonalen Verkehrserschliessungsverordnung.

Mauern und Einfriedigungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.

Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Meter von Pflanzen, Ästen und Blattwerk von Bäumen und Sträuchern freigehalten werden, über Rad-, Fuss- und Gehwegen muss die lichte Höhe mindestens 2,65 Meter betragen.

Erforderliche Sichtbereiche sind freizuhalten

Morsche und dürre Bäume oder Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse stürzen könnten.

Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind die erforderlichen Sichtbereiche freizuhalten.

In diesem dürfen Pflanzen, Mauern und Einfriedigungen eine Höhe von 0,8 Meter nicht überschreiten. Der Sichtbereich zwischen 0,8 Meter und 2,65 Meter ist immer freizuhalten.

Dieser Vorschrift ist spezielle Aufmerksamkeit zu schenken.

Mängel werden nach Termin auf Kosten des Eigentümers behoben

Die Eigentümerschaft von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedigungen, welche in den Strassen beziehungsweise Wegraum hineinragen, ab Anfang Oktober bis spätestens 1. November 2023 zurückzuschneiden.

Nach diesem Termin werden die Mängel auf Kosten des Eigentümers durch die Gemeinde oder eine beauftragte Firma behoben.

Es wird jede Haftung für Schäden durch unfachgemässes Schneiden von Bäumen und Sträuchern abgelehnt.

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