Affoltern am Albis

Vollsperrung der Butzenstrasse in Affoltern am Albis

Nau.ch Lokal
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Knonaueramt,

Wie die Stadt Affoltern am Albis mitteilt, muss die Butzenstrasse vom 20. Juni, 7 Uhr, bis 21. Juni 2024, 7 Uhr, wegen der Deckbelagsarbeiten gesperrt werden.

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Landschaftsfoto Affoltern am Albis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Stadt Affoltern am Albis und weitere beteiligte Werke haben im vergangenen Herbst und Winter 2023 die Strasse sowie das Entwässerungs- und Werkleitungsnetz saniert.

Nun findet am Donnerstag, 20. Juni, von 7 Uhr bis Freitag, 21. Juni 2024, 7 Uhr, der Einbau des Deckbelags im Strassen- und Trottoirbereich statt.

Am Montag, 17. Juni 2024, beginnen die Vorarbeiten, wofür einzelne markierte Parkplätze entlang der Butzenstrasse gesperrt werden müssen.

Der Zugang zu den Liegenschaften ist möglich, jedoch muss mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten gerechnet werden.

Ein- und Ausfahrt in die Aeugsterstrasse gesperrt

Ab Mittwoch, 19. Juni 2024, wird zusätzlich die Ein- und Ausfahrt in die Aeugsterstrasse für den Verkehr gesperrt.

Die Zufahrt zur Butzenstrasse ist dann nur noch über die Mühlebergstrasse möglich. Zudem müssen alle markierten Parkplätze entlang der Butzenstrasse aufgehoben werden.

Fahrzeuge ausserhalb des Einbaubereiches parkieren

Ab Donnerstag, 20. Juni, 7 Uhr, bis Freitag, 21. Juni 2024, 7 Uhr, muss die Butzenstrasse aufgrund der Deckbelagsarbeiten für den gesamten Verkehr gesperrt werden.

Anwohnende, welche ihre Fahrzeuge während der Strassensperrung verwenden, werden gebeten, ihre Fahrzeuge ausserhalb des Einbaubereiches zu parkieren.

Der Zugang für Fussgänger ist während der gesamten Arbeiten gewährleistet.

Für Anwohnende der Pfruendhofstrasse ist während der Dauer der Sperrung eine Umleitung über die Kirchgasse und die obere Kirchfeldstrasse eingerichtet.

Verkehrsdienst vor Ort

Vor Ort wird ein Verkehrsdienst eingesetzt, welcher die Umleitung regelt. Dessen Anweisungen sind zu beachten.

Da die Durchführung der Bauarbeiten witterungsabhängig ist, können Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden.

Bei schlechtem Wetter werden die Deckbelagsarbeiten jeweils auf den darauffolgenden Tag verschoben.

Die Bauherrschaft und die beauftragte Bauunternehmung treffen die nötigen Vorkehrungen, um Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum zu beschränken.

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