Trinkwasserversorgung Maschwanden

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    Knonaueramt,

    Zweiter Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Chlorothalonil vom 15.02.2021.

    Trinkwasser e.coli verunreinigt
    Wasser wird in ein Glas gefüllt. - dpa

    Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte, nicht zuletzt wegen Untersuchungskampagnen der Kantonalen Laboratorien, in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorothalonil und dessen Abbauprodukten zu lesen.

    Die Wasserversorgung hat darauf reagiert und das Untersuchungsspektrum im Rahmen der Selbstkontrolle auf diese Aspekte (Metaboliten) erweitert.

    Zweiter Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Chlorothalonil vom 15.02.2021

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in einem Beschwerdeverfahren einen zweiten Zwischenentscheid gefällt: Die Anträge der Syngenta Agro AG auf vorsorgliche Massnahmen wurden gutgeheissen. Dabei ging es in erster Linie um die Frage, ob das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Weisung 2020/1 vom 14.09.2020 über «die Anordnung von Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser» bis zum Entscheid in der Hauptsache weiterhin publizieren darf. Gemäss diesem zweiten Zwischenentscheid ist das BLV nun gehalten, jegliche Aussagen über die Einstufung von Chlorothalonil als Wirkstoff des Kategorie 1B mit karzinogener Wirkung, entsprechend der EFSA-Beurteilung und entsprechender Einteilung der Metaboliten R417888 (M12), R419492 (M8), R471811 (M4) und R611965 (M5) als relevant zu unterlasen.

    Erst im Hauptentscheid wird das BVGer darüber befinden, ob das BLV zu Recht Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend und gestützt darauf alle Metaboliten als relevant beurteilt hat.

    Weiteres Vorgehen

    Da es sich erst um einen Zwischenentscheid handelt, werden die getroffenen Massnahmen weitergeführt wie bisher:

    • Das Grundwasser beim Pumpwerk Halten, welches den nicht gerechtfertigten Grenzwert überschreitet, wird weiterhin nicht genutzt.

    • Das Trinkwasser wird weiterhin vermehrt aus dem Zürichsee und von der Quelle Wiesenbach bezogen.

    • Das Monitoring des Trinkwassers auf Chlorothalonil-Metaboliten wird weitergeführt. Die Gemeinde Maschwanden ist verantwortlich für die Sicherstellung der Wasserversorgung auf dem Gemeindegebiet. Wir bedanken uns für das Vertrauen und versichern Ihnen, weiterhin für eine hohe Qualität unseres Trinkwassers zu sorgen.

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