Die in Baar ZG ansässige Talenthouse hat gegen den Dekotierungsentscheid der SIX Exchange Regulation (SER) Beschwerde eingelegt. Sie benötigt mehr Zeit.
Gemeindeverwaltung Baar.
Gemeindeverwaltung Baar. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Firma Talenthouse mit Sitz in Baar, im Kanton Zug, hat offiziell gegen den Dekotierungsentscheid der SIX Exchange Regulation (SER) Einspruch erhoben. Die Beschwerdeinstanz benötigt jedoch etwas mehr Zeit, um eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Daher wurde die gewährte aufschiebende Wirkung bis zum 15. Januar 2024 verlängert, wie die SER am Freitag mitteilte. Ursprünglich lief die Frist bis zum 27. November 2023. Die Dekotierung der Talenthouse-Aktien, die ursprünglich für den 9. November vorgesehen war, wird daher bis auf Weiteres aufgeschoben.

Bekanntlich befindet sich das Unternehmen in provisorischer Nachlassstundung. Es versucht derzeit, den Konkurs abzuwenden und die Zukunft neu zu ordnen. Geplant ist aktuell ein sogenannter «reverse takeover».

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