Nestlé

    Chilbi-Stand verkauft Squishies – Nestlé schreitet ein

    Bettina Zanni
    Bettina Zanni

    Goldküste,

    Marktstände an einer Zürcher Chilbi bieten Anti-Stress-Spielzeug mit bekannten Markennamen an. Das Geschäft ist allerdings illegal.

    Squishies
    Der Squishy trägt die Marke des bekannten Schokoriegels Kitkat – ohne Zustimmung von Nestlé. - Screenshot / Instagram

    Das Wichtigste in Kürze

    • Den Schokoriegel der Marke Kitkat gibt es auch als Squishy.
    • «Wir haben keine Rechte für dieses Produkt erteilt», heisst es beim Süsswarenkonzern Nestlé.
    • Der Platzchef der Chilbi in Erlenbach ZH will das Augenmerk künftig noch stärker auf illegale Produkte legen.

    In den Spielzeugabteilungen ist der Squishy-Wahnsinn ausgebrochen. Ob Bällchen, Bärchen oder Dumpling – Läden bieten das Anti-Stress-Spielzeug zum Knautschen in allen Formen und Farben an. Auch Marktstände beweisen, dass kein Produkt davor gefeit ist, ein Squishy zu werden.

    An der Chilbi in Erlenbach ZH im September bieten zwei Stände das Schaumstoff-Spielzeug kürzlich in Form von Schokoladenriegeln an. Diese tragen die Verpackungen bekannter Schokoladenmarken wie Kitkat, Bounty oder Kinderriegel und sehen täuschend echt aus. Neun Franken verlangen die Standbetreiber pro Stück.

    Zum gleichen Preis gibt es die chinesische Ware zum Beispiel auf der Shopping-App «Joom». Gut möglich ist, dass die Standbetreibenden die Quetsch-Riegel in Online-Shops günstig eingekauft haben. Das Geschäft mit den Squishy-Riegeln ist allerdings illegal, wie eine Recherche von Nau.ch zeigt.

    «Gehen gegen Markenfälschungen vor»

    Die Marke Kitkat gehört zum Schweizer Süsswarenkonzern Nestlé.

    «Wir haben keine Rechte für dieses Produkt erteilt», bestätigt Mediensprecher Guillaume Roud. «Im Allgemeinen gehen wir gegen Markenfälschungen vor, um die Produktqualität sicherzustellen und unsere Konsumenten zu schützen.» Dies gelte auch für Werbematerialien und Spielzeug. Der Konzern werde diesen spezifischen Fall evaluieren.

    Prüfst du vor dem Kauf, ob eine Ware gefälscht ist?

    Und siehe da: Nach der Anfrage der Redaktion schreitet Nestlé ein. «Die Verkaufsplattform wurde kontaktiert, um diese Angelegenheit zu bereinigen», teilt Guillaume Roud nun mit. Damit bezieht er sich auf «Joom».

    Auch die anderen Süsswarenkonzerne erfuhren vom Missbrauch ihrer Marken wie Kinder und Bounty, als die Redaktion sie damit konfrontierte. Ihr Vorgehen in dieser Sache geben Ferrero und Mars Schweiz auf Anfrage aber nicht bekannt.

    Squishy
    Läden bieten das Anti-Stress-Spielzeug zum Knautschen in allen Formen und Farben an. - pexels

    «Ansonsten muss er den Stand räumen»

    Der Fall hat Bruno Leutwyler, Platzchef der Chilbi Erlenbach, aufgeschreckt.

    Er hätte nicht daran gedacht, dass Markennamen selbst für Squishies missbraucht werden könnten, sagt Leutwyler. «Nächstes Jahr werde ich noch genauer darauf achten, dass unsere Standbetreiber keine illegalen Markenprodukte anbieten.» Entdecke er einen Standbetreiber mit derartigen Produkten, werde er diesen auffordern, das Produkt sofort aus dem Sortiment zu nehmen. «Ansonsten muss er den Stand räumen.»

    Bisher hat sich Leutwyler beim Angebot der über 40 Stände vor allem auf T-Shirts von Bands konzentriert. «Band-T-Shirts darf bei uns niemand anbieten, da das Missbrauchspotenzial zu gross ist.» Es sei zu einfach, ein T-Shirt mit dem Namen einer Band zu bedrucken. «Genauso ist es eine Schweinerei, wenn Marken von Grosskonzernen für Produkte missbraucht werden.»

    Kunden könnten zur Kasse gebeten werden

    Laut dem Verein Stop Piracy machen sich die Anbieter solcher Squishy-Produkte strafbar, wenn sie keine entsprechende Lizenz haben. «Der Markeninhaber muss jedoch aktiv werden, sich beschweren und/oder rechtliche Schritte einleiten», sagt Eveline Capol, Leiterin der Geschäftsstelle. Zudem könne er beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen Antrag auf Hilfeleistung stellen.

    Kundinnen und Kunden könnten am Zoll Probleme bekommen.

    Das BAZG führt die Squishies der Vernichtung zu. Dies, sofern die reisende Person freiwillig auf die mutmasslich gefälschte Ware verzichte und eine Verzichtserklärung unterzeichne, sagt ein Mediensprecher. «Trotzdem kann es unter Umständen sein, dass der Käufer vom geschädigten Rechteinhaber eine Rechnung über dessen Aufwände erhält.»

    So erging es einem Schweizer letzten Sommer. Online hatte er für rund 20 Franken eine gefälschte Mütze der Marke Louis Vuitton bestellt. Anstatt des Produkts bekam er Post vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. Dieses forderte ihn auf, der «Zerstörung der Ware» zuzustimmen.

    Zudem sollte er wegen der Markenfälschung 900 Franken bezahlen. Dies forderte ein Schreiben von einer Dienstleistungsfirma im Namen von Louis Vuitton.

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    Kommentare

    User #2537 (nicht angemeldet)

    An alle Kritiker, hättet ihr ein Patent und das würde verletzt durch andere, würdet ihr sofort nach der Justiz und Gerechtigkeit schreien.

    User #3955 (nicht angemeldet)

    Nestle ist halt neidisch, weil sie nicht auf die Idee gekommen sind.

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