Schleichverkehr in Obfelden wird verboten
Obfelden und Affoltern setzen ein Fahrverbot zwischen Bickwil und Zwillikon durch, um Schulwegsicherheit und Langsamverkehr zu schützen.

Wie die Gemeinde Obfelden mitteilt, haben der Gemeinderat Obfelden und der Stadtrat Affoltern am Albis gemeinsam die Signalisation eines Fahrverbots beschlossen, um den Schleichverkehr auf der Verbindung zwischen Bickwil und Zwillikon zu unterbinden. Damit erhöht sich die Sicherheit, insbesondere für den Langsamverkehr und für Kinder, die Teile der Strecke als Schulweg nutzen.
Bereits in den Jahren 2019 bis 2021 wurden von Anwohnenden und politischen Parteien verschiedene Vorstösse eingereicht, welche Massnahmen gegen den Schleichverkehr auf dem Schulrain respektive der Zwillikerstrasse forderten.
Die Strasse ist schmal und verfügt über keine Infrastruktur für den Langsamverkehr. Für diesen Ausbaustandard weist sie jedoch ein überdurchschnittliches Verkehrsaufkommen auf.
Zahlreiche Verkehrsteilnehmende passen ihre Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten an. Diese Kombination führt regelmässig zu kritischen Situationen und gefährdet insbesondere die Schulwegsicherheit.
Bevölkerung forderte Massnahmen
Da die Strecke sowohl über Affoltemer wie auch über Obfelder Boden verläuft, war für eine ganzheitliche Lösung die Zustimmung beider Gemeinden notwendig. Während Affoltern am Albis bereits früh entsprechende Massnahmen befürwortete, wartete Obfelden den Abschluss der Bauarbeiten am Autobahnzubringer ab, da die Verbindung während dieser Zeit eine wichtige rückwärtige Erschliessung darstellte.
Im vergangenen Jahr wurden seitens der Bevölkerung erneut ein Antrag in Obfelden und eine Petition in Affoltern eingereicht, welche die Unterbindung des Schleichverkehrs forderten.
Gutachten bestätigt Handlungsbedarf
Gestützt auf die Anträge wurde ein erneutes Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Das beauftragte Verkehrsplanungsbüro analysierte die heutige Situation und zeigte geeignete Lösungen auf.
Wie bereits in früheren Gutachten festgestellt, kam auch das diesmal beauftragte Verkehrsplanungsbüro zum Schluss, dass aufgrund der bestehenden schmalen Fahrbahn und den nicht angepassten Geschwindigkeiten, ein Kreuzen zweier Fahrzeuge ohne ein Ausweichen auf angrenzende Landwirtschafts- und Waldflächen kaum möglich ist.
Im Zusammenwirken mit der Anzahl gemessener Fahrzeuge besteht folglich ein erhebliches Gefährdungspotential für den Langsamverkehr und die Schulwegsicherheit. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass Handlungsbedarf besteht, um die Sicherheit zu gewährleisten – bevor es zu Unfällen kommt.
Dauerhaftes Fahrverbot – Regelmässige Überprüfung geplant
Basierend auf diesen Erkenntnissen haben die beiden Exekutiven ein gestaffeltes Vorgehen beschlossen.
In einer ersten Phase wird auf dem Abschnitt zwischen dem Parkplatz Schützenhaus Zwillikon und dem Parkplatz des Kynologischen Vereins Obfelden (Zwillikerstrasse 25) ein dauerhaftes Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder eingeführt. Gestattet bleibt die Durchfahrt für den Forst- und Landwirtschaftsverkehr.
Nach der Umsetzung werden regelmässige Überprüfungen vorgenommen, um die Nachhaltigkeit der Massnahme zu beurteilen. Sollte das Fahrverbot nicht den gewünschten Effekt bringen, werden in einer zweiten Phase bauliche Massnahmen geprüft.
Die Kantonspolizei Zürich hat die entsprechende Verkehrsanordnung Ende Juni 2025 verfügt. Die öffentliche Publikation erfolgt nun vom 19. September bis 20. Oktober 2025. Sofern keine Einsprachen eingehen, kann das Fahrverbot noch diesen Herbst montiert werden.