Ottenbach

Ottenbach informiert über Kontrollgebiete für Vogelgrippe

Nau.ch Lokal
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Knonaueramt,

Wie die Gemeinde Ottenbach bekannt gibt, werden die Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe bis Ende März 2022 beibehalten.

Dorfzentrum Ottenbach.
Dorfzentrum Ottenbach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Im November 2021 sind wegen der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) entlang von Seen und Flüssen im Mittelland Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet worden, zu denen auch Ottenbach gehört. Bund und Kantone sind übereingekommen, die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der Seen und Flüsse im Mittelland bis zum 31. März 2022 zu verlängern.

In einer Hobby-Geflügelhaltung in der Gemeinde Hüntwangen ist Ende November das Vogelgrippe-Virus H5N1 festgestellt worden. Um den Seuchenherd wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Diese konnte per 27. Dezember 2021 aufgehoben werden.

Auch Wildvögel sind von H5N1 betroffen

Da der Ausbruch in Hüntwangen wohl auf infizierte Wildvögel zurückgeht, hat der Bund entlang von Seen und Flüssen im Mittelland Kontroll- und Beobachtungsgebiete bestimmt, um weitere Einträge in Geflügelhaltungen zu verhindern. Das Kontrollgebiet umfasst den einen Kilometer breiten Uferstreifen, das Beobachtungsgebiet einen drei Kilometer breiten Uferstreifen. Im Kanton Zürich sind davon diese Gewässer betroffen: Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Rhein, Limmat, Reuss.

Im Rhein bei Schaffhausen ist eine tote Möwe positiv auf das Vogelgrippevirus H5N1 getestet worden. Vor ein paar Tage sind zudem ein an der Vogelgrippe verstorbener wilder Graureiher und ein Pelikan im Tierpark Dählhölzli gefunden worden. Bund und Kantone sind deshalb übereingekommen, die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der Seen und Flüsse im Mittelland bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Die in den Gebieten geltenden Massnahmen bleiben somit ebenfalls bis Ende März 2022 bestehen.

Der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögel sollte nach Möglichkeit vermieden werden

Auch ausserhalb dieser Gebiete gilt es, aufmerksam zu bleiben. Allen Geflügelhaltenden wird dringend empfohlen, die Biosicherheitsmassnahmen hochzuhalten und den Kontakt zwischen dem Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Unregelmässigkeiten wie gehäufte Todesfälle sind umgehend zu melden.

Die detaillierten Informationen zu den Gebieten und den jeweiligen Massnahmen findet man auf der Homepage des Kantons Zürich unter dem Stichpunkt – Vogelgrippe.

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